Unterhalt für das Kind Zur Not auch mit Nebenjob
23.02.2009, 14:38 UhrWer für ein minderjähriges Kind Unterhalt zahlt, muss sich notfalls einen Nebenjob suchen, um die Zahlungen sicherzustellen. Das geht aus einem Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken hervor. Die Elternverantwortung erfordere für die Ausübung dieser Nebentätigkeit auch Freizeit zu opfern, so das Gericht (Az.: 9 WF 89/08).
Das OLG bewilligte mit seinem Spruch einem minderjährigen Kind Prozesskostenhilfe, damit es einen höheren Unterhalt gegen seinen leiblichen Vater durchsetzen kann. Der Vater hatte sich zuvor geweigert, einen monatlichen Unterhalt in Höhe von 288 Euro zu zahlen. Dies sei ihm aufgrund seines Einkommens nicht möglich.
Das OLG ließ diesen Einwand nicht gelten. Der Vater müsse sich um eine weitere Tätigkeit bemühen, die ihm zusätzliche Einkünfte bringe. Im Grunde sei er verpflichtet, "jede Art von Tätigkeit" anzunehmen, die es ihm ermögliche, seinen gesetzlichen Unterhaltspflichten gegenüber dem minderjährigen Kind nachzukommen. Dabei gelte eine Arbeitszeit bis zu 48 Wochenstunden als zumutbar. Nur wenn alle Bemühungen erfolglos geblieben seien und der Vater dies auch nachweisen könne, komme eine Reduzierung der Unterhaltsleistungen infrage.
Quelle: ntv.de