Startschuss für die Schlichtungsstelle Mehr Rechte für Stromkunden
01.11.2011, 15:49 UhrVerpatzte Anbieterwechsel, nicht nachvollziehbare Abrechnungen oder Verwirrung um Bonuszahlungen - nicht wenige Kunden haben Ärger mit ihrem Energieversorger. Ab heute können sie Konflikte auch ohne Gericht klären, über die Energie-Schlichtungsstelle. Zudem bekommen Kunden mehr Rechte.

Die Schlichtungsstelle soll eine Lösung finden, die für beide Seiten annehmbar ist.
(Foto: Konstantin Gastmann, pixelio.de)
Nicht nur ehemalige Teldafax-Kunden wissen, dass es im Verhältnis zum Stromversorger gewisse Spannungen geben kann. Den Gang vors Gericht scheuen die meisten Kunden aber, auch wenn sie sich im Recht sehen. Ab sofort gibt es eine Schlichtungsstelle, die bei Konflikten vermittelt. Darüber hinaus hat die Bundesnetzagentur auch die Rechtssituation von Strom- und Gaskunden gestärkt.
Was ist der erste Schritt bei Streit mit dem Gas- oder Stromversorger?
Probleme beim Anbieterwechsel, Streit über die Rechnung oder die Höhe der versprochenen Bonuszahlung: Zunächst muss sich ein Kunde mit seinem Anliegen direkt an das Unternehmen wenden - per Brief, E-Mail oder auch telefonisch. Das Unternehmen muss binnen vier Wochen entweder den Grund der Beschwerde abstellen oder schriftlich begründen, warum das nicht geht. Verbraucher, die keine zufriedenstellende Antwort bekommen, können sich an die Schlichtungsstelle wenden.
Wie hilft die Schlichtungsstelle?
Der unabhängige Ombudsmann prüft zunächst, ob er eine Beschwerde annehmen kann. Dazu braucht er alle Unterlagen - Name des Versorgers, Zählernummer, Kopien der Vertragsunterlagen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters und den bisherigen Schriftwechsel. Streitigkeiten, die schon vor Gericht anhängig sind, darf die Schlichtungsstelle nicht bearbeiten. Der Ombudsmann holt die Stellungnahme des Unternehmens ein und macht dann einen Vorschlag zur Schlichtung. Beide Seiten müssen binnen vier Wochen mitteilen, ob sie den Vorschlag annehmen. Wer den Vorschlag nicht akzeptieren will, kann immer noch vor Gericht ziehen. Das ganze Verfahren soll nicht länger als drei Monate dauern und ist für die Verbraucher kostenlos.
Auf welche Rechte können Strom- und Gaskunden künftig pochen?
Der Wechsel eines Anbieters darf nur noch höchstens drei Wochen dauern. Die Unternehmen müssen dies bis spätestens zum 1. April 2012 gewährleisten, wie die Bundesnetzagentur verfügte. Die Frist beginnt, sobald der neue Versorger den Wechsel beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet hat. Ein neuer Liefervertrag und damit auch die Lieferung von Strom oder Gas kann künftig an jedem beliebigen Werktag beginnen - und nicht wie bisher nur zum Ersten eines Monats.
Quelle: ntv.de, AFP