Was ändert sich 2014 ... ... bei Einkommen und Abgaben?
30.12.2013, 09:37 UhrFür Zeitarbeiter gilt ab 2014 ein neuer, allgemeinverbindlicher Mindestlohn. Wer besonders gut verdient, muss im nächsten Jahr ein paar Euro mehr in die Sozialversicherung abführen. Welche Änderungen gibt es sonst noch, die sich auf den Geldbeutel auswirken?
Die Beiträge zu den Sozialversicherungen bleiben 2014 gleich. Dennoch werden viele Besserverdiener im nächsten Jahr etwas mehr für ihre Kranken- und Rentenv ersicherung ausgeben müssen. Hartz-IV-Empfänger bekommen hingegen im nächsten Jahr ein paar Euro mehr überwiesen. Hier die Details zu den Änderungen, die das nächste Jahr bei Einkommen und Abgaben bringen wird:
Krankenkasse und Pflegeversicherung
Arbeitnehmer müssen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in die Sozialversicherungen einzahlen. Bei Kranken- und Pflegeversicherung bleiben Einkünfte über 3937,50 Euro bislang abgabenfrei. Im kommenden Jahr steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 4050 Euro im Monat. Im Höchstfall zahlt man dann gut zehn Euro mehr.
Auch die Versicherungspflichtgrenze wird angehoben. Bisher können sich Arbeitnehmer, die über 52.200 Euro brutto verdienen, privat krankenversichern. Ab 2014 ist der Rückzug aus der gesetzlichen Krankenkasse nur noch bei einem Einkommen über 53.550 Euro möglich.
Rentenversicherung
Auch in der Rentenversicherung verschiebt sich die Beitragsbemessungsgrenze nach oben: Bei West-Arbeitnehmern sind künftig erst Einkünfte über 5950 Euro von Abgaben befreit. 2013 reichten 5800 Euro. Im Osten wird die Grenze um 100 Euro auf 5000 Euro angehoben. In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegen die Beitragsbemessungsgrenzen bei 7300 Euro im Monat (West) und 6150 Euro/Monat (Ost).
Freibeträge
Bislang bleiben Einnahmen bis zu 8130 von der Steuer befreit. 2014 erhöht sich der Grundfreibetrag auf 8354 Euro. Der seit 2009 gültige Eingangssteuersatz bleibt gleich, er liegt bei 14 Prozent. Eltern profitieren darüber hinaus auch vom Kinderfreibetrag. Er steigt um 32 Euro auf 4440 Euro pro Kind.
Hartz IV
Die Regelleistungen für Hartz IV und Sozialhilfe müssen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedes Jahr überprüft und neu festgelegt werden. Wie hoch die Anpassung ausfällt, ergibt sich aus einem sogenannten Mischindex, der die Entwicklung von Preisen und Löhnen in Deutschland abbildet. Für 2014 können die Leistungsempfänger nur mit einer geringfügigen Verbesserung rechnen, der Regelsatz für Alleinstehende erhöht sich um neun Euro auf nun 391 Euro. Das entspricht einer Steigerung um 2,27 Prozent. Für Kinder und Jugendliche gibt es je nach Altersklasse zwischen fünf und sieben Euro mehr. Die gleichen Sätze wie für Hartz IV-Empfänger gelten auch für Sozialhilfe, für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Mindestlöhne
Etwas großzügiger fällt die Tarifanpassung in der Zeitarbeitsbranche aus. Der Mindestlohn für die rund 800.000 Beschäftigten steigt im Westen um 3,8 Prozent, im Osten um 4,8 Prozent. Das entspricht Stundenlöhnen von 8,50 (West) bzw. 7,86 Euro. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den neuen Mindestlohn für die Zeitarbeit für allgemeinverbindlich erklärt, so dass alle Beschäftigten der Branche ab dem Jahreswechsel von dem Aufschlag profitieren können.
Auch in vier weiteren Branchen wurde eine Anpassung der Mindestlöhne zum 1. Januar beschlossen. Im Baugewerbe, im Elektrohandwerk, in der Gebäudereinigungsbranche und in den Berufen der Aus- und Weiterbindung steigt der Mindestlohn um bis zu 40 Cent.
Rentner
In ihren Koalitionsvertrag haben sich CDU, CSU und SPD auf ein Rentenpaket geeinigt, das ab 1. Juli 2014 in Kraft treten soll. Lange gefeilscht wurde um die Mütterrente. Frauen, die vor 1992 Mütter geworden sind, bekommen für jedes Kind einen zusätzlichen Rentenpunkt angerechnet. In Euro sind das gut 28 Euro mehr Rente im Westen und knapp 26 Euro mehr im Osten.
Wer 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll schon mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können. Zeiten der Arbeitslosigkeit werden dabei auch berücksichtigt. Die Grenze von 63 Jahren gilt aber nicht für immer, sie soll parallel zur Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters steigen.
Arbeitnehmer, die aus Krankheitsgründen vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheiden müssen, sollen mehr Geld bekommen werden als bisher. Die sogenannte Zurechnungszeit wird von 60 auf 62 Jahre nach hinten verschoben. Die Betroffenen werden also so gestellt, als ob sie zwei Jahre länger in die Rentenkasse eingezahlt hätten.
Quelle: ntv.de, ino