Ratgeber

Was ändert sich 2024 … … bei Ernährung und Umwelt?

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Der Restaurantbesuch dürfte teurer werden.

Der Restaurantbesuch dürfte teurer werden.

(Foto: imago/Ralph Peters)

Man braucht nicht unbedingt eine Glaskugel, um in die Zukunft zu schauen. Viele Neuerungen und Gesetze, die im neuen Jahr kommen werden, stehen schon fest. Diese Änderungen werden bei den Themen bei Ernährung und Umwelt wichtig, wie unter anderem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfale und die Stiftung Warentest mitteilen.

Ausweitung beim Einwegpfand

Ab dem 1. Januar gilt auch für bisher pfandfreie Milch- und Milchmixgetränke in Einwegflaschen und Dosen die Pfandregelung, und zwar mit 25 Cent Einwegpfand. Darunter fallen auch viele Energydrinks, die oftmals einen hohen Molke-Anteil haben. "Diese Änderung ist sinnvoll und überfällig", sagt Philip Heldt, Umweltexperte der Verbraucherzentrale NRW. "Denn sie beendet die Verwirrung, für welche Getränkedose und -flasche nun Pfand erhoben wird und für welche nicht. Das macht es Verbrauchern und Verbraucherinnen beim Einkauf und am Pfandautomaten einfacher. Außerdem sollten dadurch auch weniger Getränkegefäße achtlos in der Umwelt landen."

Änderungen beim Nutri-Score

Getränke werden ab 2024 beim Zuckergehalt einheitlich bewertet - egal, ob es sich um Saft, Limonade, Milch oder Pflanzendrinks handelt. Auch süßstoff­haltige Getränke und Zero-Getränke fallen unter die neue Regel. Nur Getränke mit geringem Zucker­gehalt erhalten eine güns­tige Bewertung. Wasser wird künftig das einzige Getränk in Stufe A sein. Zuckerhaltiges Müsli wird künftig nur noch ein C erhalten (bisher: A).

Öle und Nüsse und Oliven mit ungesättigten Fett­säuren wie zum Beispiel Lein-, Oliven- oder Rapsöl werden in Zukunft besser bewertet.

Verarbeitete Lebens­mittel wie Tiefkühlpizzen haben derzeit noch teil­weise einen Nutri-Score von A. 2024 wird sich dieser aber wohl auf ein C verschlechtern.

EU-Batterieverordnung tritt in Kraft

Ab 18. Februar gilt die Europäische Batterieverordnung in allen EU-Mitgliedstaaten. Neu ist zunächst die Vorgabe, dass in Batterien ein gewisser Prozentsatz recycelter Metalle verwendet werden muss. Ab 2025 werden schrittweise Zielvorgaben zum Recyceln und Sammeln alter Batterien eingeführt und erhöht. Ab 2027 sollen Verbraucher und Verbraucherinnen ihre Geräte-Batterien und -Akkus selbst ein- und ausbauen können, was etwa die Lebensdauer von Handys erhöht. Auf jeder Batterie soll es dann ein Etikett und einen QR-Code mit Angaben zur Lebensdauer, Ladekapazität, Haltbarkeit, chemischer Zusammensetzung, gefährlichen Inhaltsstoffen und Sicherheitsrisiken geben.

Herkunftskennzeichnung bei unverpacktem Fleisch

Unverarbeitetes verpacktes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch muss schon seit 2015 mit dem Aufzuchtland und dem Schlachtland gekennzeichnet sein. Grundlage für diese Kennzeichnung ist das EU-Recht. Ab dem 1. Februar 2024 muss in Deutschland die Herkunft auch bei nicht verpacktem unverarbeitetem Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch gekennzeichnet werden, zum Beispiel in Bedientheken oder bei Metzgereien. Wie bei loser Ware üblich, muss diese Kennzeichnung auf einem Schild, durch einen Aushang oder durch sonstige schriftliche oder elektronische Informationsangebote an gut sichtbarer Stelle erfolgen.

Staatliches Tierhaltungs­kenn­zeichnung kommt

Im neuen Jahr wird schritt­weise ein neues staatliches Tierhaltungs­kenn­zeichen einge­führt - zuerst für Schweinefleisch. Anfangs ist das Siegel freiwil­lig, verpflichtend wird es nach einer zweijäh­rigen Übergangsfrist.

Mehrwertsteuer in der Gastronomie steigt wieder auf 19 Prozent

Der Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie steigt ab 1. Januar wieder auf 19 Prozent. Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 Prozent auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hatte im September 2023 keine Mehrheit im Bundestag erhalten. Die Steuersenkung für Speisen in der Gastronomie war zum 1. Juli 2020 wegen der Corona-Pandemie befristet eingeführt und mehrfach verlängert worden, zuletzt bis Ende 2023.

Grenzwerte für Trinkwasser verschärft

Da seit Juni 2023 neue europäische Regelungen zum Schutz des Trinkwassers gelten, wurde die Trinkwasserverordnung aktualisiert. Einige Grenzwerte werden damit verschärft oder neu eingeführt. Ab 12. Januar 2024 gilt beispielsweise ein Grenzwert für Bisphenol A, weitere neue Grenzwerte werden folgen, etwa für Microcystin-LR (ab Januar 2026) und für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, hier mit stufenweiser Einführung ab Januar 2026 beziehungsweise 2028).

Ab 2028 sollen außerdem bereits bestehende Grenzwerte für Arsen, Blei und Chrom verschärft werden. Bereits der derzeit angesetzte Grenzwert für Blei von maximal zehn Mikrogramm pro Liter (µg/L) wird von Trinkwasser, das durch Bleirohre fließt, in der Regel überschritten. In Deutschland gibt es nur noch sehr wenige Wasserleitungen aus Blei, aber die wenigen noch verbliebenen müssen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden, da das Schwermetall auch in sehr niedrigen Mengen gesundheitsgefährdend ist.

Quelle: ntv.de, awi

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