Ratgeber

Was ändert sich 2014 ... ... bei Steuern und Recht?

Für doppelte Haushaltsführung gibt es strengere Regeln. Die neuen Vorgaben zur Verpflegungspauschale dürften Arbeitnehmer, die oft auf Dienstreisen sind, freuen. Was ändert sich 2014 sonst noch in Sachen Steuern und Recht?

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(Foto: picture alliance / dpa)

Bahnbrechend sind sie nicht, die Änderungen, die das nächste Jahr bei der Steuer bereithält. Doch ein bisschen was tut sich schon, etwa bei den Verpflegungspauschalen oder bei der Grunderwerbssteuer. Außerdem tritt ein strengeres Prozesskostenhilferecht in Kraft und wenn sich Verbraucher mit Unternehmen anlegen, gibt es künftig bessere Chancen, dass am Ende ein Grundsatzurteil gefällt wird.

Verpflegungspauschale

Egal ob Dienstreise, Auswärtsprojekt oder Montage: Arbeitnehmer, die länger als acht Stunden auswärts tätig sind, können dafür Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Dafür gibt es Pauschbeträge. Sofern diese nicht steuerfrei vom Arbeitgeber vergütet werden, kann man sie in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Wie hoch die Pauschale ausfällt, hängt davon ab, wie lange man unterwegs ist.

Ab nächstem Jahr werden statt bisher drei nur noch zwei Zeitintervalle unterschieden, was besonders bei kurzen Dienstreisen von Vorteil ist: Wer mindestens acht und höchstens 24 Stunden unterwegs ist, kann zwölf Euro ansetzen. Dauert die Reise mindestens 24 Stunden, sind es nach wie vor 24 Euro. Für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen Dienstreise lassen sich pauschal zwölf Euro pro Tag geltend machen – unabhängig davon, wie viele Stunden man unterwegs war.

Erste Tätigkeitsstätte

Nicht alle Arbeitnehmer fahren jeden Tag ins gleiche Büro. Alle, die an mehreren Einsatzorten tätig sind, haben es im nächsten Jahr bei der Entfernungspauschale leichter. Vorausgesetzt, sie klären rechtzeitig mit dem Arbeitgeber, an welchem Ort der Fokus ihrer Arbeit liegt. Das ist dann automatisch die sogenannte "erste Tätigkeitsstätte". Für die Tage, an denen man hier arbeitet, gilt die einfache Entfernungspauschale, also 30 Cent pro Kilometer zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Fährt man hingegen zu den anderen Einsatzorten, kann man jedes Mal die Hin- und Rückfahrt mit 30 Cent pro Kilometer ansetzen, also höhere Beträge als bislang.

Wichtig für die "erste Tätigkeitsstätte" ist nur, dass der Arbeitnehmer dort auf Dauer zugeordnet ist. Vorher musste immer erst aufwendig geprüft werden, wo der Schwerpunkt der Arbeit liegt.

Zweitwohnung

Einschränkungen gibt es im nächsten Jahr bei der doppelten Haushaltsführung. Wer aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhält, kann die Kosten dafür nicht mehr unbegrenzt geltend machen. Bislang legte der Fiskus als Maßstab lediglich die ortsübliche Miete für eine 60-Quadratmeter-Wohnung an. Künftig ist der Werbungskostenabzug auf 1000 Euro gedeckelt. Betriebskosten, Rundfunkbeiträge, Stellplatz- und Garagenmiete sind dabei inklusive. Auch bei Eigentumswohnungen werden Schuldzinsen, Abnutzung (AfA) und Reparaturkosten nur noch bis zu einer Höhe von 1000 Euro im Monat anerkannt.

Außerdem prüft das Finanzamt nach einer neuen Regel, ob die Zweitwohnung beruflich überhaupt notwendig ist: Die Streckenersparnis muss bei mindestens 50 Prozent liegen. Wenn der Hauptwohnsitz 110 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt ist, darf die Wohnung also nicht weiter als 55 Kilometer entfernt liegen. 

Übernachtungsausgaben

Wer auswärts arbeitet, bekommt die Kosten für Hotels und Pensionen normalerweise vom Arbeitgeber erstattet. Wenn nicht, lassen sie sich auch weiterhin als Werbungskosten abziehen. Neu ist jetzt allerdings, dass das Finanzamt die Aufwendungen nur noch 48 Monate lang uneingeschränkt anerkennt. Danach können für Übernachtungen nur noch 1000 Euro im Monat geltend gemacht werden. Die 48-Monatsfrist beginnt neu zu laufen, wenn man die Auswärtstätigkeit für sechs Monate unterbrochen hat.

Grunderwerbssteuer

Vier Bundesländer erhöhen im nächsten Jahr ihre Grunderwerbssteuer, Immobilien kaufen wird dort also teurer. Bremen und Niedersachsen verlangen künftig 5 Prozent des Kaufpreises statt bisher 4,5 Prozent. In Berlin steigt der Satz von 5 auf 6 Prozent. Und Schleswig-Holstein schlägt satte 1,5 Prozent drauf und erreicht 2014 mit 6,5 Prozent bundesweit die Spitzenposition.

Grundsatzurteile

Versicherer, Banken, Energieversorger und anderen Großunternehmen wird es künftig schwerer fallen, Grundsatzurteile zu ihren Ungunsten zu verhindern. Denn 2014 tritt die neue Zivilprozessordnung in Kraft. Sie soll verhindern, dass Unternehmen kurzerhand aus Verfahren aussteigen, wenn sich vor dem Bundesgerichtshof eine Entscheidung gegen sie abzeichnet. Bislang konnten sie einfach die Klageforderung anerkennen und den Prozess damit vorzeitig beenden. Künftig ist die Rücknahme der Revision nur noch möglich, wenn der Gegner zustimmt. Das dürfte vor allem Verbraucherschutzverbänden entgegenkommen, die den Weg durch mehrere Instanzen nicht scheuen. Ihnen droht jetzt nicht mehr die Ausbootung kurz vor dem Ziel.

Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe soll dafür sorgen, dass auch Menschen mit geringem Einkommen ihre Rechte vor Gericht durchsetzen können. Künftig gelten dafür aber strengere Regeln: Ab 2014 ist auch das Einkommen nach dem Prozess entscheidend. Wer innerhalb der nächsten vier Jahre wesentlich mehr verdient, muss das dem Gericht mitteilen. Außerdem kann   das Gericht eine eidesstattliche Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse verlangen.

Quelle: ntv.de, ino

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