Datenschutz beim Online-Versandhandel Adressen sind keine vetraulichen Daten
02.01.2001, 16:52 UhrOnline-Kunden von Versandhäusern müssen mit Werbepost von anderen Unternehmen rechnen. Eine Adresse gehört datenschutzrechtlich nicht zu den persönlichen Daten.
Nach einem Bericht der Zeitschrift "Computerbild" gaben sechs Versandhäuser Kundenadressen zweifelsfrei an andere Firmen weiter, obwohl sie in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugesichert hätten, persönliche Daten ihrer Kunden vertraulich zu behandeln. Das Magazin hatte bei Testbestellungen die verwendeten Kundennamen jeweils leicht verändert und konnte so erkennen, von welchem Versandhaus die später von anderen Unternehmen für Werbezwecke verwandten Daten stammten.
Eine Sprecherin des Versandunternehmens Quelle, Sabine Hauck, räumte ein, dass Adressen trotz des Hinweises auf vertrauliche Behandlung an andere Unternehmen vermietet würden. Im datenschutzrechtlichen Sinn gebe Quelle jedoch keine Daten weiter. Hauck sagte, der Satz "alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt" sei für Kunden möglicherweise missverständlich. Datenschutzrechtlich gehöre eine Adresse nicht zu den persönlichen Daten. "Ich könnte mir vorstellen, dass das nicht für jeden transparent ist", sagte die Quelle-Sprecherin.
Ihr Unternehmen gestatte anderen Firmen, die Adressen einmalig für eine Werbeaktion zu nutzen. Danach müsse der "Mieter" die Daten löschen. "Das ist Usus in der Branche", sagte Hauck. Derzeit gebe es keine Möglichkeit für Online-Kunden, der Weitergabe der Adressen bereits bei der Bestellung zu widersprechen, etwa durch Ankreuzen eines entsprechenden Online-Formulars.
Die Pressesprecherin des Versandhauses Neckermann, Ines Hennig, bestätigte, dass ihr Unternehmen Adressen vermiete. Diese Praxis entspreche dem Bundesdatenschutzgesetz, deshalb gebe es keinen gesonderten Hinweis auf der Unternehmens-Website. Die Kundenreaktionen zeigten auch nicht, dass ein solcher Hinweis nötig sei.
Der Sprecher des Versandhauses Otto, Detlev von Livonius, sagte, Daten würden nur innerhalb des Konzerns weitergegeben. So sei es zu erklären, dass Tester nach einer Bestellung bei Otto Post von der Bon Prix Handelsgesellschaft, einer Konzerntochter, erhalten hätten.
Die Praxis der Unternehmen sei zwar fragwürdig, sagte der Bundesdatenschutzbeauftrage Joachim Jacob der "Computerbild", verstoße aber gegen kein Gesetz.
Quelle: ntv.de