Technik

21 Seiten, Schriftgröße 9 App-Stores werden abgemahnt

Die wenigsten Menschen lesen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Web-Diensten, bevor sie ihr Häkchen daruntersetzen. Umso wichtiger, dass nichts darin steht, das Verbrauchern schaden könnte. In den App-Stores von Apple, Google oder Samsung stoßen Verbraucherschützer auf zahlreiche Mängel.

962 Millionen Apps haben Nutzer allein im letzten Jahr auf ihre Smartphones und Tablets geladen.

962 Millionen Apps haben Nutzer allein im letzten Jahr auf ihre Smartphones und Tablets geladen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Vertragsbedingungen der führenden App-Store-Betreiber sind nach Ansicht von Verbraucherschützern nicht gerade kundenfreundlich. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat an zehn Unternehmen Abmahnungen verschickt, weil ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Verbraucher unangemessen benachteiligten. Apples iTunes-AppStore, Google Play und Nokia würden etwa personenbezogene Daten erfassen und weiterverarbeiten, ohne dass die Nutzer aktiv zugestimmt hätten, kritisiert der vzbv.

Der Verband beanstandete bei Google Play und iTunes je 25 Klauseln sowie 19 bei Samsung, 15 bei Nokia und zehn bei Microsoft. Besonders die Länge der Vertragsbedingungen sei kritisch. So sind die Bedingungen bei iTunes 21 DIN A4-Seiten lang und fast ohne Nummerierung sowie in Schriftgröße 9 gehalten. Das ist nicht gerade lesefreundlich und verhindert laut vzbv, dass Verbraucher die AGB in vollem Umfang wahrnehmen und begreifen.

Kritisiert wurden zudem Klauseln, die Widerrufs- und Kündigungsrechte der Verbraucher einschränkten. Google verwende unbestimmte Begriffe wie "möglicherweise", "gegebenenfalls" oder "unter Umständen". Und iTunes wolle gleich selbst entscheiden, ob der Verbraucher bei Nichtleistung Ansprüche geltend machen kann. Microsoft und Nokia behielten sich vor, den Zugriff zum Dienst nach eigenem Gutdünken zu beschränken. Samsung mache die Haftung unter anderem von einem erheblichen Mangel abhängig.

Außerdem hapert es beim Datenschutz: Eine rechtskonforme Einwilligung für die Nutzung der Verbraucherdaten werde in der Regel nicht eingeholt. Google, iTunes und Nokia erfassen personenbezogene Daten und verwerten diese weiter, ohne dass die Nutzer aktiv zugestimmt hätten, moniert der vzbv. Mit den eigenen Daten scheinen  Microsoft, Google und Nokia weniger freigiebig: Bei ihren App-Stores war nicht einmal ein Impressum vorhanden. Laut vzbv haben nur Microsoft und Nokia inzwischen reagiert, Unterlassungserklärungen abgegeben und die Beanstandungen umfassend abgestellt. Gegen Google und Apple hat der Verband nun Klage eingereicht.

Quelle: ntv.de, ino/AFP

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