Technik

Sehnenscheidenentzündung Berufskrankheit anerkannt

Sehnenscheidenentzündungen nach jahrelanger Computerarbeit müssen als Berufskrankheit anerkannt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden.

Die Richter gaben der Klage einer Beamtin statt, die 90 Prozent ihrer Dienstzeit an einem PC gearbeitet und offenbar vor allem durch die Benutzung einer Computer-Maus chronische Schmerzen bekommen hatte. Da eine andere Ursache dafür nicht erkennbar sei, sei eine Sehnenscheidenentzündung als Berufskrankheit anzusehen.

Quelle: ntv.de

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