Technik

Inhalte von Web-Angeboten Betreiber trägt die Verantwortung

Für den Inhalt einer Website muss nur der Inhaber gerade stehen. Das entschied das Landgericht Wiesbaden. Damit wiesen die Richter eine Klage gegen die deutsche Vergabestelle für Internetadressen, DENIC, zurück. Diese sollte für den Inhalt einer von ihr registrierten Webseite verantwortlich gemacht werden. Das Gericht lehnte jedoch eine einstweilige Verfügung gegen die DENIC ab.

Die Mitarbeiter eines Geldinstituts hatten von der DENIC verlangt, einen Domainnamen einer Website mit angeblichen Beleidigungen ihrer Person zu löschen. Damit könne der Zugriff zumindest erschwert werden, lautete die Begründung der Kläger. Das Gericht befand jedoch, dass die Internetseite auch durch die direkte Eingabe der IP-Adresse oder durch Verlinkung von anderen Online-Angeboten aus zu erreichen sei.

Die Vorstandsvorsitzende der Institution, Sabine Dolderer, wertete das Urteil als einen Präzedenzfall: "Es ist das erste Mal, dass die DENIC wegen Inhalte auf einer Webseite verklagt wurde." Eine solche Zuständigkeit hätte das Gericht jedoch eindeutig verneint, so Dolderer. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de

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