Technik

Doch kein Stimmenkauf Cashvote.com nur Satire

Der dem Kieler Unternehmen cashvote.com vorgeworfene Handel mit Wählerstimmen war nur eine "satirische Kunstaktion". Das teilte das Unternehmen am Montag auf seiner Internetseite mit. Es sei zu keiner Zeit mit Wählerstimmen gehandelt worden. Das Projekt sei von einer Organisation mit dem Namen "Fortschritt - Partei der extremen Mitte" ins Leben gerufen worden. Diese Partei ist dem Landeswahlleiter nicht bekannt, hieß es aus Kiel. Wer tatsächlich hinter der Aktion steckt, ist noch unklar.

Cashvote.com war von Bundeswahlleiter Hahlen als extremster Fall von Stimmenverkauf bezeichnet worden. Käufer konnten dort scheinbar für alle zur Wahl antretenden Parteien 1.000 Zweitstimmen für 6.250 Euro und 10.000 Zweitstimmen für 59.900 Euro erwerben. Anzeichen, dass es sich bei der Website um eine Satire handelte, waren auf der professionell gestalteten Internetseite von Cashvote.com nicht erkennbar.

Stimmenkauf und -verkauf strafbar

Laut Hahlen boten im Internet-Aktionshaus ebay bereits mehrere Wähler ihre Stimmen an. Ein ebay-Sprecher wird von der "BamS" mit den Worten zitiert, man habe zehn bis 15 solcher Offerten entdeckt und sofort gelöscht.

Stimmenkauf und -verkauf sind laut Strafgesetzbuch verboten. Im Paragrafen 108 b StGB heißt es: "Wer einem anderen dafür, dass er nicht oder in einem bestimmten Sinne wählt, Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft."

Quelle: ntv.de

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