Musik-Branche schlägt zurück Das Recht zum Hacken
24.07.2002, 11:46 UhrNach allen geplanten Verschärfungen von US-Gesetzen gegen Cyber-Kriminalität soll das Hacken nun doch legal werden. Allerdings nur für die Musik- und Filmindustrie.
Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, dass Organisationen wie die Recording Industry Association of America (RIAA) und die Motion Picture Association of America (MPAA) mit technischen Mitteln Online-Tauschbörsen sabotieren dürfen. Initiiert wurde der Entwurf von dem Republikaner Howard Berman und dem Demokraten Howard Coble, Vorsitzender des Intellectual Property-Ausschusses des US-Kongress.
Die Branchenorganisationen wären vor Gesetzen gegen Computer-Kriminalität immun, wenn sie ein öffentlich zugängliches Peer-to-Peer Netzwerk - wie es in Online-Tauschbörsen eingesetzt wird - deaktiviert, blockiert oder anderweitig beeinträchtigt.
Dateien löschen ohne Folgen
Der Gehackte dagegen hat wenig Rechte: Jeder, dessen Computer durch einen solchen "Eingriff" der Musik- und Filmindustrie beschädigt wird, darf dagegen nur dann Klage erheben, wenn der US-Staatsanwalt dem zustimmt. Zusätzlich darf eine Schadenersatzklage nur erhoben werden, wenn mehr als 250 US-Dollar Schaden entstanden sind.
Der Gesetzesentwurf geht nicht näher darauf ein, welche Technologien, wie etwa Viren, Trojaner, Denial-of-Service-Attacken oder Domain-Hijacking, zulässig werden. Immerhin: Firmenhacker "sollten nach Möglichkeit" keine Dateien löschen. Passiert es dennoch, sind die Rechte auf Schadenersatz aber eingeschränkt.
Ein Sprecher von Berman bringt das dem Entwurf zugrundeliegende Konzept auf den Punkt: "Bekämpfe Feuer mit Feuer, Technologie mit Technologie."
Quelle: ntv.de