Technik

Internet-Apotheken Doc Morris darf keine Bayer-Produkte vertreiben

Die niederländische Internet-Apotheke 0800 Doc Morris hat im Streit um den Vertrieb von Medikamenten im Internet eine erneute Niederlage erlitten. Nach einer Entscheidung des Frankfurter Landgerichtes darf Doc Morris keine Medikamente der Firma Bayer Vital GmbH in Deutschland vertreiben.

Die Richter der zwölften Kammer für Handelssachen entsprachen damit dem Antrag der Bayer-Gruppe. Das Pharma-Unternehmen hatte beantragt, den gewerbsmäßigen Versandhandel seiner Medikamente zu untersagen.

Die Richter stützten ihre Entscheidung darauf, dass nach deutschem Recht der Versand von Arzneien außerhalb von Apotheken generell nicht erlaubt ist. Dabei sei es unerheblich, dass nach EU-Richtlinien Ausnahmevorschriften existierten. Die Bestimmungen des nationalen Rechts seien vorrangig und EU-Regelungen hätten demgegenüber zurückzustehen, so die Richter.

Bereits im November 2000 hatte das Frankfurter Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Vertrieb von Doc Morris Medikamenten erlassen. Begründung des Gerichts war damals der Schutz der Verbrauer. In diesem Verfahren hatte die Bundesvereinigung deutscher Apothekerverbände geklagt.

Hintergrund dieser gerichtlichen Auseinandersetzung war das Angebot der Online-Apotheke: Krankenkassen in Deutschland sollte ein Rabatt von im Durchschnitt rund 20 Prozent zu gewähren. Gegen diese Entscheidung war Doc Morris in Berufung gegangen. Mit einer Entscheidung darüber wird im Juni gerechnet.

Quelle: ntv.de

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