Technik

Biedenkopf und das Internet Domain-Streit verloren

Der frühere sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) hat den Prozess um die Internet-Domain "Kurt-Biedenkopf.de" auch in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verloren. Der I. Zivilsenat wies am Donnerstag nach mündlicher Verhandlung die Revision des CDU-Politikers gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Dresden ab.

Der Politiker wollte durchsetzen, dass die Denic - die zentrale Vergabestelle für alle Domainnamen mit der Endung.de - die Adresse www.kurt-biedenkopf.de komplett sperrt. Eine Begründung des BGH-Urteils steht noch aus. (I ZR 82/01 – Urteil vom 19. Februar 2004)

Biedenkopf selbst will allerdings keine Internetseite anmelden: "Der Kläger legt keinen Wert auf die Domain", sagte sein Anwalt Joachim Kummer in der Verhandlung. Das Landgericht Dresden hatte auf Biedenkopfs Klage dem - anders heißenden - Inhaber des Domainnamens die Nutzung des Namens untersagt, die weitergehende Klage gegen Denic jedoch abgewiesen. Auch die Berufung des Politikers vor dem OLG Dresden blieb erfolglos.

Vor dem BGH war es jetzt nur noch um die Klärung der Frage gegangen, ob Biedenkopf die Denic zur Sperrung auch gegenüber künftigen Interessenten verpflichten kann. Dies wurde von den Karlsruher Richtern verneint. Sein Anwalt berief sich vergeblich auf eine Verletzung des Namensrechts. Der Vertreter der Denic verwies auf ein früheres Urteil des BGH, wonach in erster Linie die Reihenfolge der Anmeldung entscheidend ist.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen