Technik

Sat-Schüssel am Haus Erlaubnis des Vermieters nötig?

Mieter sollten vor der Installation einer Satellitenschüssel an Balkon oder Hausfassade ihren Vermieter um Erlaubnis fragen. Zwar dürfen Eigentümer das Anbringen nicht generell im Mietvertrag verbieten. Sie können jedoch ihre Zustimmung verweigern, wenn das Haus über eine Gemeinschaftsantenne oder Kabelanschluss verfügt. Darauf weist der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen in München hin.

Wie nahezu jede Regel gibt es aber auch hier eine Ausnahme: Ausländischen Mietern, die in ihrer Wohnung weniger als zwei heimatsprachliche Sender empfangen können, muss einem Urteil zufolge die Parabolantenne erlaubt werden (Landgericht Coburg, Aktenzeichen 1 C 665/00). Vermieter dürfen allerdings bestimmen, wo die Schüssel anzubringen ist - solange ein einwandfreier Empfang möglich ist.

Haben voreilige Bewohner die Antenne ohne Genehmigung beispielsweise am Balkon fest geschraubt, kann der Vermieter laut einem weiteren Richterspruch das Abmontieren verlangen (Amtsgericht Hamburg Blankenese, 508 C 212/99). Hausbesitzer können von Bewohnern mit Parabolschüssel zudem fordern, eine spezielle Versicherung gegen Sturmschäden abzuschließen. Beim Auszug müssen Mieter ihre Antenne wieder entfernen.

Quelle: ntv.de

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