Klarnamenpflicht rechtswidrig? Facebook bekommt Ultimatum
18.12.2012, 11:01 Uhr
Die Klarnamenpflicht soll ein Ende haben.
(Foto: facebook.com / Screenshot n-tv.de)
Facebook verlangt von Nutzern, ihre bürgerlichen Namen zu registrieren, keine Pseudonyme - sonst können Konten einfach gelöscht werden. Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter setzt nun ein Ultimatum und droht mit einer Geldstrafe.
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, Thilo Weichert, will mehr Anonymität beim weltgrößten Online-Netzwerk erzwingen. Alle Nutzer aus Schleswig-Holstein müssten sich statt der Angabe echter Informationen zu ihrer Person auch unter einem Pseudonym registrieren können, forderte Weicherts Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz. Die Klarnamenpolitik von Facebook verstoße gegen das deutsche Telemediengesetz, so der Facebook-Kritiker.
Facebook konterte, es liege in der Hand der Dienstleister, Geschäftsbedingungen bezüglich Anonymität festzulegen. "Wir sind der Ansicht, dass die Verfügungen vollkommen unbegründet und eine Verschwendung deutscher Steuergelder sind." Facebook werde energisch dagegen vorgehen. Das Unternehmen agiere konform mit europäischen Datenschutzbestimmungen, betonte ein Sprecher. "Facebook hat schon immer eine Klarnamenpolitik verfolgt, weil wir glauben, dass die Verwendung der wahren Identität eine bestimmte Sicherheit mit sich bringt, und dass unsere Nutzer von dieser Sicherheit profitieren."
Zwei Wochen Zeit
Weichert gab Facebook und der für Europa zuständigen irischen Tochter zwei Wochen Zeit, seine Forderungen zu erfüllen. Ansonsten sollen sie jeweils 20.000 Euro zahlen. Facebook-Konten, die nur wegen fehlender Informationen gesperrt wurden, müssten wieder zugänglich gemacht werden. Außerdem müsse in Deutsch über die Möglichkeit einer Registrierung unter Pseudonym informiert werden.
In den Nutzungsbedingungen von Facebook heißt es verallgemeinernd: "Facebook-Nutzer geben ihre wahren Namen und Daten an und wir benötigen deine Hilfe, damit dies so bleibt." Unter Androhung von Löschung fordert das Unternehmen, Konten mit Realnamen zu registrieren. "Falsche persönliche Informationen" sind demnach ebenso untersagt wie Kontaktdaten, die nicht "auf dem neuesten Stand" sind.
Weichert wirft Facebook schon seit langem Verstöße gegen Datenschutz-Bestimmungen vor und hatte im vergangenen Jahr bereits versucht, Unternehmen und Behörden in Schleswig-Holstein vom Einsatz des "Gefällt mir"-Buttons abzubringen. Damit hatte er jedoch nur wenig Erfolg.
Quelle: ntv.de, rpe/dpa