Technik

Viele Daten, niedriges Tempo Gericht urteilt gegen Telekom

Die Telekom wirbt online für das VDSL-Angebot - erwähnt aber nur im Kleingedruckten, dass bei hohem Datendurchsatz die Geschwindigkeit gedrosselt wird. Das Landgericht Bonn verurteilt diese Werbung jetzt als irreführend und damit gegen das Unternehmen.

Schneckentempo muss deutlich erwähnt werden.

Schneckentempo muss deutlich erwähnt werden.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Die Deutsche Telekom darf nicht mehr mit Aussagen über hohe Übertragungsraten im Internet werben, ohne deutlich auf die Drosselung der Geschwindigkeit bei einem hohen Datentransfer hinzuweisen. Das entschied das Landgericht Bonn einem nun schriftlich vorgelegten Urteil, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) mitteilte. Die Verbraucherschützer hatten gegen die Internetwerbung für das Paket "Call & Surf Comfort VDSL" geklagt.

In der Werbung stand erst im Kleingedruckten der Hinweis, dass bei einer Übertragung von mehr als 100 Gigabyte Daten im Monat der Internetzugang auf sechs Megabit pro Sekunde verlangsamt wird. Diese Information war laut VZBV in einem PDF-Dokument nur umständlich zu finden.

Das Landgericht untersagte die Werbung als irreführend. Der Verbraucher gehe bei dem Angebot davon aus, dass keine Drosselung der Geschwindigkeit erfolge, auch nicht nach Erreichen eines bestimmten Datenvolumens. Der Hinweis in der Leistungsbeschreibung sei nicht ausreichend.

Quelle: ntv.de, AFP

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