Technik

Beim Filesharing erwischt Hausfrau haftet für Familie

Für das illegale Bereitstellen von Musiktiteln im Internet muss sich eine Ehefrau und Mutter von zwei Söhnen verantworten. Nach einer Entscheidung des Kölner Oberlandesgerichts haftet die Frau aus Oberbayern als Inhaberin des von der ganzen Familie genutzten Internetanschlusses. Über den Anschluss waren im August 2005 insgesamt 964 Musiktitel unerlaubt als MP3-Dateien zum Download angeboten worden. Musikfirmen wie EMI, Sony, Universal und Warner Deutschland mahnten die Frau ab. Jetzt muss sie  2380 Euro Abmahnkosten tragen und kommt damit noch gut weg: Die Rechteinhaber hatten mehr als das Doppelte gefordert. (Az.: 6 U 101/09)

Eltern müssen ihre Kinder auch mit technischen Mitteln vom Filesharing abhalten.

Eltern müssen ihre Kinder auch mit technischen Mitteln vom Filesharing abhalten.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

 

Die Frau bestreitet, die Musikstücke selbst im Internet angeboten zu haben. Neben ihr hatten ihr Ehemann sowie ihre damals 10 und 13 Jahre alten Söhne Zugang zu dem Rechner. Entscheidend für das Urteil der Richter war, dass die Frau kein anderes Familienmitglied für das Filesharing verantwortlich gemacht hat. So sei nicht auszuschließen, dass auch der Ehemann den Anschluss genutzt habe, hieß es in einer Vorlage des Gerichts. Denn es seien viele ältere Titel zum Download angeboten worden, wie etwa von der Rockgruppe "The Who".

Verbieten allein reicht nicht

Der Senat ließ in seiner Entscheidung offen, inwieweit der Inhaber eines Internetanschlusses überwachen muss, dass andere Personen keine Urheberrechtsverletzungen über seinen Anschluss begehen. Im konkreten Fall habe die Frau jedenfalls nichts dazu vorgetragen, wer nach ihrer Kenntnis den Verstoß begangen haben könnte, so das OLG. Außerdem habe die Angeklagte nichts zu den technischen Sicherungen des Rechners gesagt. So sei nicht zu ermitteln, ob sie ihren Kontrollpflichten nachgekommen sei. Es reiche nicht aus, Kindern die Teilnahme an Tauschbörsen zu verbieten. Das Verbot müsse auch überwacht werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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