Technik

Kinderpornos auf Firmen-PC Kündigung rechtens

Arbeitnehmer, die Kinderpornografie auf dem Firmencomputer abspeichern, können grundsätzlich fristlos gekündigt werden. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt entschieden (Az. 15 Ca 2158/02).

Die Richter wiesen damit die Klage eines Außendienstmitarbeiters gegen eine Drogeriekette zurück. Untersuchungen hatten ergeben, dass der Mann mit einem Laptop des Unternehmens kinderpornografische Abbildungen über den firmeneigenen Internetanschluss heruntergeladen hatte.

Der Kläger habe die Vorwürfe nicht ausreichend entkräftet und insbesondere keine weiteren Personen nennen können, die auf den Firmencomputer Zugriff hatten, hieß es in dem Urteil. Allein der schwerwiegende Verdacht, der Mitarbeiter könne den firmeneigenen Anschluss zum Empfang von Kinderpornografie benutzt haben, rechtfertige die fristlose Kündigung, hieß es in dem Urteil.

Quelle: ntv.de

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