Genehmigungspflichtig Mobilfunkanlage in Wohngebiet
21.03.2002, 12:15 UhrIn einem Wohngebiet dürfen Mobilfunkantennen nicht ohne Baugenehmigung errichtet werden. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Baden-Württemberg. Die Richter erklärten, der Bau einer Mobilfunkstation auf einem Wohnhaus bedeute eine Nutzungsänderung, für die eine Genehmigung nötig sei.
Mit dem Urteil gab der VGH der Stadt Stuttgart Recht, die einem Mobilfunkbetreiber untersagte, auf dem Dach eines viergeschossigen Wohnhauses einen knapp acht Meter hohen Antennenmast zu installieren. Der Mann hatte bereits ohne Genehmigung mit dem Bau begonnen.
Quelle: ntv.de