Technik

Microsoft Mündliche Verhandlung im Berufungsverfahren

Der Kartellstreit um das weltgrößte Software-Unternehmen Microsoft geht in die nächste Runde. An diesem Montag haben vor einem Bundesberufungsgericht in Washington zweitägige Anhörungen begonnen. Microsoft will die Aufhebung eines Urteils vom Juni vergangenen Jahres erreichen, in dem eine Zerschlagung des Konzerns in zwei unabhängige Unternehmen verfügt worden war. Eine Entscheidung nach Abschluss der Anhörungen wird es aber nicht geben.

Die US-Regierung und zahlreiche Bundesstaaten hatten Microsoft wegen Missbrauchs seiner Quasi-Monopolstellung beim Betriebssystem Windows verklagt. Der im ersten Verfahren zuständige Bundesrichter Thomas Penfield Jackson gab den Klägern recht. Er befand, dass Microsoft gegen die Kartellgesetze verstoßen habe, indem es Windows mit dem Browser Internet Explorer verband. Das Unternehmen legte sofort Berufung ein. Das Urteil ist bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt.

Das Revisionsverfahren findet vor einem siebenköpfigen Richtergremium statt. Die Awälte beider Seiten kommen abwechselnd zu Wort. Microsofts Rechtsvertreter wollen argumentieren, dass das Unternehmen nicht gegen Kartellgesetze verstieß, Richter Jackson voreingenommen war und die von ihm verfügte Zerschlagung eine "exzessive" Maßnahme sei. Im Fall Jackson stützt sich Microsoft vor allem darauf, dass der Richter seinerzeit keine Extra-Anhörungen über mögliche Strafen für das Unternehmen abgehalten habe.

Nach Ansicht von Rechtsexperten hat Microsoft eine gute Chance, bei der Berufung zumindest einen Teilerfolg zu erzielen. Zwei der Richter im jetzigen Revisionsverfahren hatten bereits früher gegen eine Entscheidung Jacksons und zu Gunsten Microsofts entschieden: Sie hoben eine Verfügung Jacksons auf, derzufolge das Unternehmen den Internet Browser von Windows trennen sollte.

Quelle: ntv.de

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