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Abmahnwelle wegen RedTube-Streaming Nutzer in die Porno-Falle gelockt?

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Sehr viele Menschen sehen Pornovideos im Internet, aber kaum einer würde es zugeben.

(Foto: picture alliance / dpa)

Eine Rechtsanwaltskanzlei verschickt derzeit massenweise Abmahnungen an Nutzer, die angeblich illegal Pornos beim Streaming-Portal RedTube angeschaut haben. Anwälte bezweifeln aber die Rechtmäßigkeit der Schreiben. Vielleicht wurden die Abgemahnten sogar in eine Falle gelockt.

Die Regensburger Rechtsanwaltskanzlei U + C (Urmann + Collegen) bezeichnet sich als "hochspezialisierte Kanzlei auf den Gebieten des Urheberrechts und des gewerblichen Rechtsschutzes". Ihre Strukturen erlaubten es, "auch große Mandate qualifiziert zu bearbeiten und stringent einer Lösung zuzuführen".  Was damit gemeint ist, erleben derzeit tausende Nutzer, die Abmahnungen von den Regensburger Anwälten erhalten.

Die Angeschriebenen haben angeblich beim Streaming-Dienst RedTube Pornos abgerufen, die illegal ins Internet gestellt wurden. Speziell geht es um die Streifen "Miriam's Adventures", "Hot Stories", Amanda's Secret und "Dream Trip", deren Rechte die Schweizer Aktiengesellschaft "The Archive" halten soll. Der auf IT- und Internetrecht spezialisierte Anwalt Christian Solmecke kennt die Kanzlei U + C bereits. Sie habe "auch in der Vergangenheit schon für die Inhaber pornografischer Werke abgemahnt", schreibt er auf einer Infoseite seiner Kanzlei Wilde Beuger Solmecke. Während es bisher allerdings um illegale Tauschbörsen gegangen sei, sei es jetzt "das erste Mal in Deutschland, dass Nutzer von Streaming-Plattformen abgemahnt werden".

Über 10.000 Abmahnungen

Solmecke schreibt, in seiner Kanzlei hätten bisher bereits mehr als 600 Menschen angerufen. Er geht davon aus, dass U + C über 10.000 Abmahnungen verschickt hat. Bisher sind offenbar nur Kunden der Telekom betroffen. Die Kanzlei fordert von den Angeschriebenen insgesamt 250 Euro, wobei der eigentliche Schadenersatz für den Rechteinhaber nur 15,50 Euro beträgt. Der Rest ist eine Pauschale von 20 Euro für Post und Telekommunikation sowie 149,50 Euro Rechtsanwaltsgebühren. Außerdem sollen die Abgemahnten eine Unterlassungserklärung abgeben, in der sie sich gegenüber "The Archive" verpflichten, das urheberrechtlich geschützte Werk oder Teile davon nicht mehr "im Rahmen von Streaming im Internet zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen". Manche Nutzer sollen auch mehrere Abmahnungen erhalten haben.

Wie Christian Solmecke hält auch Alexander Schupp von "it-recht-deutschland" die Abmahnungen "aus verschiedenen Gründen" für rechtlich äußerst fragwürdig. Er empfiehlt "allen Betroffenen nicht vorschnell irgendwelche Erklärungen abzugeben oder gar zu zahlen." Solmecke schreibt, dass die Rechtslage zum Streaming selbst bei offensichtlich illegal verbreiteten Filmen umstritten sei. Im Falle von RedTube würden die Filme aber "nicht offensichtlich rechtswidrig (im Sinne des Urheberrechts) verbreitet". Und beim Streaming würden Kopien nur für wenige Sekunden zwischengespeichert, was seiner Meinung nach vom Urheberrechtsgesetz erlaubt sei. Der Anwalt schreibt, auch das Landgericht Köln hätte dies erkennen müssen, bevor es die zu den IP-Adressen gehörenden Wohnanschriften der Beschuldigten herausgab. "Offenbar wurden die Auskunftsansprüche allerdings – wie auch in den Filesharing-Verfahren – einfach nur durchgewinkt."

Virus auf Rechnern gefunden

Die große Frage lautet aber: Woher hat die Kanzlei U + C überhaupt die IP-Adressen? Hat sie RedTube selbst herausgegeben oder wurden die IP-Adressen anderweitig abgegriffen? Strafverteidiger Udo Vetter schreibt in seinem "law blog", für ihn komme in erster Linie eine Überwachung des Streams infrage, was rechtlich eigentlich nicht möglich sein sollte. Schupp glaubt aber, dass Vetter mit seiner Vermutung näher an der Wahrheit sein könnte, "als ihm lieb ist".

Schupp berichtet von einem Abgemahnten, der eine E-Mail von der Telekom erhalten hat, in der ihn der Internetanbieter darauf hinweist, dass von seinem Zugang aus "unerwünschte Zugriffe auf fremde Computer erfolgt sind". Die zu diesem Zeitpunkt genutzte IP-Adresse entspreche der im Schreiben von U + C. Tatsächlich habe der Betroffene einen Virus auf seinem Rechner gefunden, so Schupp. Sein Verdacht: "Da es aus Gründen der geringen Übertragungsgeschwindigkeit wenig Sinn macht, Video-Streams über den Rechner eines Dritten abzurufen, könnte dieser Vorgang dafür sprechen, dass der Aufruf des RedTube-Streams durch den Dritten nur zu Zwecken der Abmahnung erfolgte." Schupp sieht zwar Parallelen zu einem älteren Fall, will U + C aber "derzeit" nicht verdächtigen und weiter prüfen, ob es tatsächlich einen Zusammenhang zwischen Virus und Abmahnung gibt.

Gefährliche Umleitungen

Nachdem auf "it-recht-deutschland" über den Virusverdacht berichtet wurde, hätten sich weitere Betroffene gemeldet, die ebenfalls – echte – Post mit übereinstimmendem Inhalt von der Telekom bekommen hätten, schreibt Schupp. Auch Christian Solmecke und Udo Vetter erhielten Nachrichten von Abgemahnten, die Opfer eines Malware-Angriffs wurden und von der Telekom darauf hingewiesen wurden. Ein Betroffener schrieb in den Kommentaren unter Udo Vetters Beitrag, er habe nach Erhalt der Abmahnung seinen Browserverlauf geprüft und einen Eintrag einer Domain namens retdube_Punkt_net gefunden. Die Adresse des Pornoanbieters ist allerdings redtube_Punkt_com.

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Schmuddelig, aber offenbar keine illegale Tauschbörse: RedTube.

(Foto: n-tv.de)

Alexander Schupp schreibt, die Seite sei erst am 21. Juli anonym über Panama angemeldet worden und zeige tatsächlich das Angebot von RedTube an, wenn man sie aufrufe. Für ihn scheint es "nahezu sicher" zu sein, dass über die Domain retdube_Punkt_net das Surfverhalten von Nutzern aufgezeichnet und damit Dritten zugänglich gemacht wird. Und natürlich sei dem Betreiber der Domain auch die IP-Adresse der Nutzer bekannt.

Wurden die Abgemahnten also in die Falle gelockt? Dagegen spricht, dass Christian Solmecke berichtet, Betroffene hätten ihm am Telefon gestanden, RedTube tatsächlich selbst aufgerufen zu haben. Schupp hält allerdings auch Vertipper für möglich. Außerdem findet man sehr viele verschiedene Adressen mit unterschiedlichen Endungen, wenn man in der Browser-Suche "RedTube" eingibt. Vielleicht wollten die Nutzer als zwar bewusst RedTube besuchen, haben aber auf einen falschen Treffer in der Suchmaschine geklickt.

Offenbar ist es aber gar nicht nötig, nach dem Porno-Dienst zu suchen oder eine passende Adresse aufzurufen. Auf Golem.de hat ein abgemahnter Nutzer Logfiles veröffentlicht, die zeigen, dass er von einem Trafficdienst zu retdube.net umgeleitet wurde. Ist der Fall also klar, hat sich U + C die IP-Adressen aus dubiosen Quellen besorgt? Nicht ganz, Golem.de weist darauf hin, dass das Kölner Landgericht eigentlich eine detaillierte Auskunft über die Herkunft der IP-Adressen verlangen musste. Es sei denn, es hätte die Anfrage tatsächlich einfach nur durchgewinkt.

Noch ein alter Bekannter

Den Antrag hat laut "Die Welt" der Berliner Anwalt Daniel Sebastian eingereicht, der im Abmahn-Geschäft auch kein Unbekannter ist, wie ein Blick auf "JuraBlogs" zeigt. Die Berliner Kanzlei Werdermann | von Rüden, die "mehrere Hundert Anschlussinhaber vertritt, die von U + C abgemahnt wurden", hat Einsicht in die Akten nehmen können. Demnach haben die Richter dem Antrag stattgegeben, weil "durch das unbefugte öffentliche Zugänglichmachen des geschützten Werkes über eine sogenannte Tauschbörse" eine Rechtsverletzung vorliege. Bei RedTube handelt es sich aber um keine Tauschbörse, sondern einen Streaming-Dienst.

Rechtsanwalt Nico Werdermann hat Auszüge des von Daniel Sebastian eingereichten Antrags bei anwalt24.de veröffentlicht. Darin heißt es, ein Unternehmen namens itGuards überwache mit der Software GLADII 1.1.3, ob Download-Portale für Filme ohne Zustimmung der Rechteinhaber geschützte Filmdateien zum Herunterladen anbieten. "Protokolliert wird dabei die IP-Adresse des Nutzers, welcher den Download-Link auf dem Portal betätigt, sowie der Zeitpunkt, ab dem die Datei abgerufen wird." Die Software erfasse die "die korrekte IP-Adresse auch bei Anhalten oder Unterbrechen des Herunterladevorgangs und Wechsel der IP-Adresse." Ein Vortäuschen einer IP-Adresse sei daher nicht möglich. Werdermann kommentiert: "Eine Technik, die überwacht, von welcher IP-Adresse aus ein bestimmter Download erfolgt oder ein Stream gesehen wird, ist uns nicht bekannt. Allenfalls kann so eine Technik von dem beteiligten Internetangebot aus eingesetzt werden."

Quelle: ntv.de

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