Technik

Tipps und Tricks Online-Auktionen im Test

Auktionen im Internet sind derzeit der absolute Renner. Doch die Stiftung Warentest warnt in ihrer Zeitschrift "test": "Immer wieder verlieren Kunden ihr Geld, manchmal aber auch Anbieter ihre Ware." Wer sich davor schützen will, sollte einige Tipps der Verbraucherschützer beachten.

"Oberste Prämisse: Gesundes Misstrauen. Je verlockender das Angebot, desto vorsichtiger sollten Sie sein." Wer sich für ein Produkt interessiert, sollte vor dem ersten Gebot beim Verkäufer genauer nachfragen, rät die Stiftung Warentest. "Gibt der keine oder unzureichende Antwort, besser die Finger davon lassen. Achten Sie auf das Bewertungsprofil."

Treuhandservice für teure Waren

Vor allem bei kostspieligen Waren raten die Verbraucherschützer, den so genannten Treuhandservice zu nutzen. Lehne dies der Verkäufer ab, habe er vermutlich seine Gründe. "Beachten Sie die vom Verkäufer angegebenen Bedingungen. Er sollte vor Ihrem ersten Gebot dem Treuhänder zugestimmt haben."

Bei angeblich neuen oder neuwertigen Waren sollte der Bieter einen Nachweis über den Kauf verlangen. Das sei für Gewährleistungsansprüche wichtig, erklärt Stiftung Warentest. Zudem beweise dies die Richtigkeit der Angaben zum Alter der Ware.

Was tun wenn Ware ausbleibt?

Falls der Verkäufer nicht liefere, sollte der Käufer ihm schriftlich eine Frist von sieben Werktagen setzen und drohen, vom Kaufvertrag zurückzutreten. "Falls die Ware dann immer noch ausbleibt, fordern Sie Ihr Geld zurück und setzen Sie dafür erneut schriftlich eine Frist von sieben Werktagen. Vor allem bei hohen Beträgen lohnt sich der Gang zum Rechtsanwalt. Bei Preisen bis 200 Euro greift unter Umständen der Käuferschutz der Onlinehäuser", so die Stiftung Warentest.

Den Verkäufern raten die Verbraucherschützer: "Verschweigen Sie in der Beschreibung des Produkts keine Mängel. Verschicken Sie die Ware gut verpackt und bei Bedarf auch versichert. Setzen Sie das Mindestgebot nicht zu niedrig an. Beim Zuschlag schließen Sie mit dem Höchstbietenden einen Vertrag ab - auch wenn der Preis nur 50 Cent über dem Mindestgebot liegt."

Quelle: ntv.de

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