Aktien-Order nicht ausgeführt Online-Bank muss zahlen
21.08.2001, 10:19 UhrDas Landgericht Itzehoe hat eine Online-Bank zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt, weil diese eine Internet-Order nicht ausgeführt hatte. Online-Banken müssen für ihre Kunden stets erreichbar sein, entschied das Gericht. Wenn bei Börsengeschäften Aktien übers Internet nicht geordert werden könnten, müsse das Geldinstitut haften.
Ein Kunde der Online-Bank hatte im April vergangenen Jahres per Internet Aktien für rund 51.830 DM gekauft. Um einen kurzfristigen Kursgewinn einstecken zu können, wollte der Spekulant die Wertpapiere einige Stunden später wieder verkaufen. Das klappte jedoch übers Internet nicht, der Mann musste die Verkaufsorder telefonisch aufgeben. In der Zwischenzeit war der Kurs der Aktie jedoch wieder gesunken.
Der Kunde verlangte von der Online-Bank den entgangenen Spekulationsgewinn in Höhe von rund 4.890 DM als Schadensersatz. Zu Recht, entschied jetzt das Landgericht. Der Systemfehler gehe zu Lasten der Bank, heißt es in dem Urteil. Eine Online-Bank ist verpflichtet, Zugangswege via Internet aufrecht zuerhalten und so zu gestalten, dass eingehende Aufträge ausgeführt werden können.
Quelle: ntv.de