Medikamente im Online-Versand Verfügung gegen Internet-Apotheke aufgehoben
09.01.2001, 13:01 UhrDie Online-Apotheke DocMorris darf wieder Medikamente nach Deutschland vertreiben. Eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen wurde aufgehoben.
Das Stuttgarter Landgericht hat die einstweilige Verfügung gegen die in den Niederlanden ansässige Internet-Apotheke aufgehoben. Das bestätigte die Justizbehörde. Die Stuttgarter GEHE AG, Europas größter Pharmahändler, wollte dem Unternehmen damit den Online-Versand von apothekenpflichtigen Medikamenten in Deutschland untersagen.
Vor kurzem hatte DocMorris bereits vor dem Berliner Landgericht Erfolg gehabt. Zur Begründung hieß es nach einem Bericht der "Financial Times Deutschland", dass in den Niederlanden zugelassene Arzneimittel auch in Deutschland versandt werden könnten. Für solche Ausnahmen sei eine EU-Regelung verantwortlich.
Vor dem Frankfurter Landgericht hatte die Internet-Apotheke im November 2000 zunächst eine Niederlage erlitten. Nach dem Zeitungsbericht steht eine endgültige Entscheidung dort noch aus. "Es wäre für alle Beteiligten sinnvoller, sich in einem friedlichen Wettbewerb außerhalb der Gerichte zu arrangieren", sagte DocMorris-Marketingdirektor Jens Apermann.
Das Unternehmen bezeichnet sich als erste europäische Apotheke im Internet. Herkömmliche Apotheken halten die Konkurrenz für illegal. Sollte sich DocMorris durchsetzen, rechnen Branchenexperten mit zahlreichen Nachahmern.
Quelle: ntv.de