"Es ging nur um Profit" Vier Jahre Haft für Kino.to-Chef
14.06.2012, 13:43 UhrMit Kino.to machte er Millionen, jetzt kassiert er vor Gericht die Quittung. Wegen massiver Verstöße gegen das Urheberrecht wird der Kino.to-Gründer zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, außerdem soll er sein Vermögen abgeben. Das Gericht verlässt er trotzdem vorläufig auf freiem Fuß.

Dirk B. vor der Urteilsverkündung. Mit Kino.to hat er Millionen gemacht. Die soll er jetzt abgeben.
(Foto: dpa)
Ein Jahr nach der Sperrung des illegalen Filmportals Kino.to ist der Gründer und Chef zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 39-Jährigen der massenhaften Urheberrechtsverletzung schuldig. Über Kino.to waren bis zur Stilllegung durch die Behörden im Juni 2011 rund 135.000 raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen im Internet erreichbar. "Es ist offenkundig, dass es die schwerste bisher bekanntgewordene gewerbsmäßige Urheberechtsverletzung war", sagte der Vorsitzende Richter Karsten Nickel.
Der gelernte Fußbodenleger aus Leipzig hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt. Das war Teil eines Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer angeregt hatte, um das Verfahren zügig zum Abschluss zu bringen. Ohne das Geständnis, machte Richter Karsten Nickel klar, hätte sich der Prozess über viele Monate oder gar Jahre hingezogen. Immerhin hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mehr als eine Million Links zusammengetragen, über die die Nutzer die urheberrechtlich geschützten Filme kostenlos erreichen konnten.
Luxusleben in Spanien
Der Kino.to-Chef wurde zudem dazu verurteilt, sein beträchtliches Vermögen abzugeben. Kino.to machte Geld über Werbeanzeigen auf der Seite. Rund 3,7 Millionen Euro sollen "abgeschöpft" werden. Von allen Kino.to-Machern - fünf weitere wurden bisher ebenfalls verurteilt - hatte der Gründer am meisten verdient. Er gönnte sich ein luxuriöses Leben in Spanien. Chefankläger Dietmar Bluhm hatte in allen Kino.to-Prozesses immer wieder betont: "Den Mitwirkenden ging es einzig und allein um den Profit." Für die viel diskutierte Freiheit des Internets habe keiner der angeblichen Filmfreunde gekämpft.
Der Kino.to-Gründer ist nach Aussage seines Anwalts Wolfgang Müller nun entschlossen, "unter diesen Abschnitts seines Lebens einen endgültigen Schlussstrich zu ziehen". Er kooperierte seit seiner Verhaftung mit den Ermittlungsbehörden, gab Insiderwissen preis. Das Landgericht verließ er heute nach einem Jahr Untersuchungshaft vorläufig freien Fußes. Die Kammer setzte den Haftbefehl gegen Meldeauflagen außer Vollzug. Richter Nickel hat auch erklärt, dass die Kammer eine Verbüßung der Strafe im offenen Vollzug befürworten würde.
Quelle: ntv.de, dpa