Technik

Problem "digitaler Nachlass" Wie werden Daten vererbt?

Immer mehr persönliche Daten schwirren durch das Internet. Das kann kompliziert werden, wenn ein Nutzer stirbt. Es gibt keine einheitlichen Regelungen hinsichtlich des Zugangs zum "digitalen Nachlass". Google hat nun eine Art "Testamentsfunktion" vorgestellt, mit der Nutzer im Todesfall automatisch Kopien ihrer Daten an Vertraute senden können. Das ist eine Lösung, die so für andere Anbieter allerdings nicht gilt.

"Digitales Testament": Google ermöglicht Nutzern, ihren digitalen Nachlass zu regeln.

"Digitales Testament": Google ermöglicht Nutzern, ihren digitalen Nachlass zu regeln.

(Foto: dpa)

Die persönlichen Daten eines Verstorbenen gehören generell den Erben oder den nächsten Verwandten - egal, ob es sich dabei um Briefe oder E-Mails handelt. Im Falle von sozialen Netzwerk en oder Cloud-Speichern wird die Sache aber dadurch verkompliziert, dass sich die Daten nicht physisch auf dessen Rechner oder Smartphone befinden, sondern auf Servern des jeweiligen Anbieters.

Hier kommt nach Angaben von Juristen deshalb ein weiterer rechtlicher Faktor ins Spiel: Das Zugangsrecht zu diesen Daten wird generell durch einen Vertrag zwischen Nutzer und Anbieter geregelt. Ob diese persönliche Vertragsbeziehung und damit das Zugriffsrecht auf die Daten mit dessen Ableben endet oder auf Erben übergehen kann, hängt von den Nutzungsbedingungen der Unternehmen ab.

Was ist neu an Googles "Testamentsfunktion"?

Mit seiner neuen Funktion vereinfacht Google den Zugang zu Daten erheblich. Bislang ist es bei einem Todesfall so, dass Erben erst nach einem langwierigen Prüfungsverfahren gegebenenfalls Zugriff auf Profile oder Konten erhalten. Sie müssen unter anderem amtliche Dokumente in die USA schicken, damit der Konzern die Angelegenheit untersuchen kann. Zugriffsgarantien gibt er bewusst nicht.

Mit der "Testamentsfunktion" können Nutzer jetzt vorab Vertrauenspersonen bestimmen, die im Fall der Fälle automatisch Kopien ihrer bei Google-Diensten wie Gmail (E-Mail) oder Drive (Cloud-Speicher) vorhandenen Daten erhalten. Damit wird das bisherige Verfahren überflüssig - zumindest wenn Nutzer das Angebot nutzen und die ausgewählten Kontaktpersonen auch identisch mit den Erben sind.

Wie regeln die unterschiedlichen Anbieter das Problem?

Andere große E-Mail-Anbieter handhaben die Frage des Zugangs zum "digitalen Nachlass" unterschiedlich. Bei GMX sind Konten grundsätzlich vererbbar. Erben können diese - entsprechende Nachweise vorausgesetzt - einsehen und wahlweise weiter nutzen oder abwickeln. Beim E-Mail-Anbieter Yahoo sieht das etwas anders aus: Hier ist aufgrund der Nutzungsbestimmungen ausgeschlossen, dass Erben Zugriff auf E-Mails erhalten. Sie können ein Konto lediglich löschen lassen.

Das Problem des Zugangs stellt sich in etwas anderer Form unter anderem auch beim Internet-Kurznachrichtendienst Twitter und dem sozialen Netzwerk Facebook. Bei beiden geht es meistens vor allem darum, ein Profil nach dem Tod einer Person zu entfernen. Auch diese Firmen haben Verfahren eingerichtet, über die Berechtigte mit entsprechenden Nachweisen Profile löschen können. Zugriff auf die bei einem Profil hinterlegten Daten gewährt Facebook aber generell nicht.

Was raten Experten den Nutzern?

Es gibt einen Weg, um Angehörigen nach dem eigenen Tod die nervenaufreibende Auseinandersetzung mit den verschiedenen Abwicklungsverfahren von Anbietern zu ersparen. Nutzer können im Rahmen ihrer Vorsorge für den Todesfall sämtliche Profile und Konten samt Zugangsdaten hinterlegen. Die Erben können sich dann selbst einloggen und alles Nötige veranlassen - inklusive der Datensicherung.

So können Passwörter zusammen mit einem Testament beim Notar deponiert oder sicher in einem Bankschließfach hinterlegt werden. Will ein Nutzer die Zugänge zu seinem "digitalen Nachlass" genauer regeln, etwa weil er sich mit einzelnen Angehörigen nicht gut versteht, kann er das auch im Testament selbst im Detail regeln. Dann organisiert der zuständige Testamentsvollstrecker alles Weitere.

Quelle: ntv.de, AFP

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