Verkaufsverbot für Galaxy Tab 7.7 Nur halber Sieg für Apple
24.07.2012, 12:15 UhrSchon sechs Jahre vor der Präsentation des ersten iPad hat sich Apple das Design eines "handheld computer" als Geschmacksmuster schützen lassen. Nun versucht Apple Tablets, die zu sehr nach iPad aussehen, vom Markt zu verbannen. Im Fall von Samsungs Galaxy Tab 7.7. klappt das. Das modifizierte Galaxy Tab 10.1 N darf aber weiterverkauft werden.
Im Tablet-Streit mit Samsung hat Apple vorm Oberlandesgericht Düsseldorf einen Teilerfolg erzielt: Samsung darf sein Galaxy Tab 7.7. in ganz Europa nicht mehr vertreiben. Mit dem Versuch, auch ein Verkaufsverbot für das modifizierte Galaxy Tab 10.1 N-Modell zu erreichen, scheiterte Apple aber.
In Deutschland wird das kleine Galaxy Tab 7.7. gar nicht angeboten. Das Landgericht Düsseldorf hatte der deutschen Tochtergesellschaft von Samsung schon im Oktober letzten Jahres den europaweiten Vertrieb verboten. Insbesondere bei der Rückseite und der Gestaltung der Ränder war die Ähnlichkeit zum iPad zu auffällig. Für die koreanische Muttergesellschaft sah sich das Landgericht aber nicht zuständig, deshalb war das Urteil des Oberlandesgerichts für Apple wichtig.
Auch das Galaxy Tab 10.1 darf in Deutschland wegen zu großer Ähnlichkeiten mit dem iPad seit letztem Sommer nicht mehr verkauft werden. Samsung reagierte darauf mit einigen Designänderungen, die sich allerdings erst beim genauen Hinsehen zeigen. Apple befand daraufhin, das Konkurrenzprodukt sei immer noch nicht ausreichend vom iPad unterscheidbar und solle deshalb nicht verkauft werden dürfen.
Das sahen die Düsseldorfer Oberlandesrichter aber anders: Durch die markante Firmenbezeichnung, den breiteren Rand und die Lautsprecherschlitze des modifizierten Galaxy Tab 10.1 N sei "die Grenze gewahrt", sagte der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke. Das veränderte Tablet ahme weder unerlaubt das iPad nach, noch verletze es das iPad-Geschmacksmuster. Apple hatte bereits 2004 das Design für einen "Handheld computer" schützen lassen.
Die Eil-Entscheidungen des Oberlandesgerichts sind rechtskräftig, können aber mit Hauptsacheverfahren angegriffen werden. Der Prozessreigen in Düsseldorf ist Teil eines weltweiten Konflikts zwischen Apple und Samsung. Apple sieht in den Samsung-Geräten "unlautere Rufausbeutung". Erst vor wenigen Tagen ist Apple vorm Landgericht Düsseldorf mit dem Versuch gescheitert, das Motorola-Tablet Xoom vom Markt zu verbannen.
Quelle: ntv.de, ino/dpa