Technik

Apple triumphiert über Samsung Galaxy Tab 10.1 bleibt verboten

Zum Verwechseln ähnlich: Ein Apple iPad (r) und ein Galaxy Tab von Samsung.

Apple kann im Patentkrieg mit Samsung einen richtungsweisenden Sieg feiern. Denn das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt, dass Samsung mit dem Galaxy Tab 10.1 das iPad abkupfert und das koreanische Tablet daher in Deutschland verboten bleibt. Damit ist klar, dass hierzulande Apple-Konkurrenten beim Design ihrer Geräte sehr vorsichtig sein müssen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem südkoreanischen Technologie-Riesen Samsung den Vertrieb von zwei Tablet-PCs in Deutschland verboten. Damit konnte sich der Konkurrent Apple durchsetzen. Der Vertrieb der beiden Modelle Galaxy Tab 10.1 sowie des Galaxy Tab 8.9 sei in Deutschland unzulässig, sagte der Vorsitzende des 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts, Wilhelm Berneke, in Düsseldorf. Der Tablet-Rechner 10.1 verstoße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, weil das Samsung-Modell den Apple-iPad in "unlauterer Weise" nachahme. Auch das kleinere Galaxy Tab 8.9 ist von dem Urteil betroffen und bleibt verboten.

Das Landgericht Düsseldorf hatte der deutschen Samsung-Tochter Samsung Electronics GmbH in erster Instanz untersagt, den "Samsung Galaxy Tab 10.1" in den Ländern der Europäischen Union zu verkaufen. Der koreanische Mutterkonzern selbst darf das Gerät nach einem Urteil aus dem September 2011 in Deutschland nicht an die Kunden verkaufen. Das Gericht hatte in dem Gerät nur eine Kopie des Apple-Modells gesehen: Es gebe einen "übereinstimmenden Gesamteindruck mit dem Geschmacksmuster des iPad".

Geschmacksmuster nicht verletzt

Patentexperte Florian Müller weist darauf hin, dass das Urteil auch für Samsung nicht ganz negativ ausgefallen sei, da das Oberlandesgericht seine Entscheidung nur mit einem deutschen Gesetz begründet habe. Das Landgericht habe zuvor das Galaxy Tab 10.1 noch mit einer europäischen Norm verboten.

Der Schutzbereich des Apple-Geschmacksmusters sei eingeschränkt, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. So weise eine ältere US-Patentanmeldung, das sogenannte "Ozolins-Design", das von einem anderen Unternehmen für einen Flachbildschirm beantragt worden sei, bereits einen rahmenlosen Flachbildschirm auf. Im Übrigen unterscheide sich das "Galaxy Tab 10.1" ausreichend deutlich von dem von Apple angemeldeten Geschmacksmuster. Es bestehe ästhetisch wahrnehmbar aus zwei Bauteilen, einer Schale und einer sie abdeckenden Frontseite. Das Galaxy Tab 10.1 sei hingegen dreiteilig aufgebaut, es bestehe aus einer Vorderseite, einer einer Rückseite und aus einem verklammernden Rahmen.

Galaxy Tab 10.1N ist ein anderer Fall

Apple geht vor dem Landgericht Düsseldorf nun auch gegen das neue Samsung-Modell, das Galaxy 10.1 N, vor. Anders als beim Vorgänger ließ das Landgericht in einer Anhörung kurz vor Weihnachten aber nicht die Tendenz erkennen, wie von Apple gefordert auch den Vertrieb des neuen Konkurrenzmodells zu untersagen.

Samsung habe sich mit seinem neuen Modell so weit vom geschützten "Geschmacksmuster" des iPad entfernt, dass das Gerät nach erster Einschätzung nicht mehr unter dessen Schutzrecht falle, hatte Richterin Johanna Brückner-Hofmann gesagt. Es bestehe auch keine Gefahr, dass die Verbraucher die beiden Marken verwechselten - Apple und Samsung seien bei den Kunden mindestens so bekannt wie Kanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Christian Wulff. Eine endgültige Entscheidung will die Zivilkammer am 9. Februar verkünden.

Das juristische Tauziehen zwischen Samsung und Apple beschränkt sich nicht auf die Bundesrepublik: Die Kontrahenten liefern sich in zahlreichen Ländern einen erbitterten Streit um ihre Produkte. Apple trifft - wie schon mit dem iPhone - mit dem iPad den Geschmack vieler Kunden auf der ganzen Welt. Die Konkurrenz hat mittlerweile aber viele eigene Modelle entwickelt. Die Galaxy-Serie von Samsung gilt dabei als eines der größten Herausforderungen für Apple. Auch deshalb wird der Streit beider Firmen so erbittert geführt.

Quelle: ntv.de, kwe/rts

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