Rundfunkbeitrag

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert sich hauptsächlich über den Rundfunkbeitrag. Seit 2013 ist er für ARD, ZDF und Deutschlandradio pro Wohnung oder Betriebsstätte fällig. Er hat die Rundfunkgebühr abgelöst, die sich nach der Zahl und Art der Geräte richtete. Die Höhe des Beitrags wird von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgeschlagen und von den Länderparlamenten per Gesetz festgelegt. Die Rundfunkgebühr wurde bereits in den 1920er Jahren eingeführt. Im Jahr 2014 beliefen sich die Beitragszahlungen auf etwa 8,3 Milliarden Euro.

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