Wirtschaft

Zölle, Arbeitvisa, Pfundabwertung? Das erwartet Unternehmen beim Brexit

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Kommt es zum Brexit, ist klar: Vor allem Anwälte haben dann gut zu tun. Deutschen Unternehmen steht eine ungewisse Zukunft bevor und sie müssen sich auf einiges einstellen.

Bei der Volksabstimmung am 23. Juni 2016 entscheiden die Briten über den Austritt aus der Europäischen Union. Die Befürworter eines EU-Austritts haben bislang keine Alternativangebote anzubieten - außer allgemeinen Versprechungen, dass Großbritannien wieder volle Kontrolle über seine Grenzen haben wird, dass es keinen EU-Beitrag mehr leisten muss und seine Souveränität wiedererlangen kann.

John Hammond ist Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle. Er ist auf internationale Firmenübernahmen spezialisiert, unter anderem in Großbritannien.

John Hammond ist Rechtsanwalt und Partner bei CMS Hasche Sigle. Er ist auf internationale Firmenübernahmen spezialisiert, unter anderem in Großbritannien.

  Aktuell werden verschiedene Austrittsszenarien durchgespielt. Beispielweise gibt es die Überlegung, dass Großbritannien ein Mitglied im EU-Binnenmarkt bleibt, wie Norwegen oder die Schweiz. Dies würde aber bedeuten, dass die Briten freien Personenverkehr für alle EU-Bürger weitergewähren müssten, was bisher nicht gewünscht war.

Viel wahrscheinlicher ist daher, dass Großbritannien im Falle eines EU-Austritts ein eigenes Abkommen mit der EU vereinbart, um weiter vom EU-Binnenmarkt zu profitieren, ohne dafür zu zahlen oder eine unbegrenzte Personenverkehrsfreiheit zu akzeptieren. Die Wiedereinführung von Zollkontrollen und Zöllen ist ebenso denkbar wie die Einführung einer Umsatzsteuer auf Import- und Exportgeschäfte.

Deutsche Unternehmen können sich aktuell nur schwer auf einen Brexit vorbereiten, da die genauen wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen noch unsicher sind. Auf der wirtschaftlichen Seite sollten sich Unternehmen auf eine rasche Abwertung des Pfunds und die Wiedereinführung von Arbeitsvisa und Arbeitserlaubnissen für neu entsandte, nicht britische Mitarbeiter vorbereiten.

Obwohl geschätzt ein Sechstel aller britischen Gesetze EU-Verordnungen zugrunde liegen, sollte man nicht erwarten, dass Großbritannien alles auf einen Schlag außer Kraft setzt. Es gibt zwar Politiker, die das gerne umsetzen würden, aber wahrscheinlicher ist es, dass Großbritannien den Status Quo behalten und – nur mit bestimmten Ausnahmen – alle Gesetze und Regelungen weiter in Kraft lassen würde, bis diese Stück für Stück geändert werden können. Im Endeffekt müssten Prioritäten gesetzt werden, die von einer politischen Agenda betrieben werden.

Eins ist aber klar: Die britischen Abgeordneten im House of Commons sowie zahlreiche Regierungsanwälte wären damit jahrelang beschäftigt. Für deutsche Unternehmen bedeutet dies, dass den rechtlichen Entwicklungen in Großbritannien erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen ist.

Quelle: ntv.de

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