Wirtschaft

Gericht weist Antrag zurück Rückschlag für Gabriel bei Supermarktfusion

Ausgang offen: Der BGH hat noch nicht entschieden, ob Gabriel und Edeka Revision gegen das Fusionsverbot einlegen dürfen.

Ausgang offen: Der BGH hat noch nicht entschieden, ob Gabriel und Edeka Revision gegen das Fusionsverbot einlegen dürfen.

(Foto: picture alliance / dpa)

Gleich mehrere Gerichte beschäftigen sich mit der umstrittenen Erlaubnis der Übernahme von Kaiser's Tengelmann durch den Wirtschaftsminister. In einem der Verfahren hat Gabriel eine Niederlage einstecken müssen.

Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat im juristischen Tauziehen um seine Ministererlaubnis für die Fusion der Supermarktketten Edeka und Kaiser's Tengelmann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen weiteren Rückschlag einstecken müssen. Der Kartellsenat wies einen Antrag des Ministeriums zurück, Passagen der Eilentscheidung zum vorläufigen Stopp der Erlaubnis zu berichtigen. "Der Tatsachenberichtigungsantrag des Antragsgegners hat keinen Erfolg", heißt es in der Entscheidung. Denn er sei aus Sicht des Gerichts unzulässig.

Das Gericht hatte Gabriel im Juli fehlende Neutralität vorgeworfen und die sogenannte Ministererlaubnis für ungültig erklärt, mit der Gabriel die Fusion trotz Verbot durch das Kartellamt genehmigt hatte. Gegen diesen Beschluss des Gerichts vom Juli haben das Bundeswirtschaftsministerium und Edeka inzwischen weitere juristische Schritte eingeleitet: Nachdem das OLG die Revision nicht zugelassen hatten, legten das Ministerium und das Handelsunternehmen dagegen eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde ein. Über diese Beschwerde muss demnächst der Bundesgerichtshof (BGH) entscheiden.

Nach dem Eilverfahren wird sich der Düsseldorfer Kartellsenat nun am 16. November im sogenannten Hauptsacheverfahren mit der umstrittenen Fusion und der Ministererlaubnis befassen. Für diesen Tag beraumte der Senat die mündliche Verhandlung in dem Kartellrechtsstreit an.

Quelle: ntv.de, mbo/rts/DJ

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