Medienkonsum und Psyche im FokusNeue U-Untersuchung für 9- bis 10-Jährige soll kommen

Kinder werden bis zu einem Alter von fünf Jahren im Rahmen der U-Untersuchungen durchgecheckt. Nun soll ein neues Vorsorgeangebot für 9- bis 10-Jährige kommen - als Kassenleistung. Im Fokus stehen dabei Übergewicht, Medienkonsum und die Psyche. Bis zur Einführung kann es aber noch dauern.
In Deutschland wird eine zusätzliche ärztliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren als gesetzliche Kassenleistung eingeführt. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Krankenkassen, Ärzten und Krankenhäusern beschlossen. Die sogenannte U10 soll demnach eine Lücke zwischen den Kinderfrüherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 sowie der späteren Jugendgesundheitsuntersuchung J1 für 13- bis 14-Jährige schließen.
Untersucht werden sollen insbesondere ein mögliches Übergewicht, die körperliche Aktivität, die Bildschirmzeit und psychische Auffälligkeiten. Bemerken Kinderärzte und Kinderärztinnen entsprechende Auffälligkeiten, sollen sie die Kinder und deren Eltern beraten. Speziell für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren wiesen Studien in diesem Zusammenhang auf besondere Risiken hin, erklärte der Bundesausschuss. So könnte zu viel Handy- und Computernutzung die Sprachentwicklung und die Konzentrationsfähigkeit stören, während Bewegungsmangel Übergewicht und entsprechende Krankheiten begünstige.
Teil der U10 ist ein standardisierter Fragebogen, den Eltern vor der Untersuchung ausfüllen sollen. Zudem sollen Krankheitsrisiken und Vorbelastungen innerhalb der Familie abgefragt werden. Ein weiterer Fokus ist die Impfberatung, vor allem zur Vorbeugung von HPV-Infektionen, die Gebärmutterhalskrebs verursachen können.
Bis Kinderärzte die Untersuchung als Kassenleistung anbieten, kann es jedoch noch etwas dauern. Das Bundesgesundheitsministerium muss die Entscheidung noch prüfen, außerdem müssen noch Einzelheiten für eine einheitliche Vergütung geklärt werden. Laut Bundesausschuss hat das zuständige Bewertungsgremium dafür bis zu einem halben Jahr Zeit.
Bislang sind U1 bis U9 Kassenleistung
Bislang gab es nach Angaben des Bundesinstituts für öffentliche Gesundheit (BIÖG) für Kinder in Deutschland folgende Untersuchungen als Kassenleistung: U1 bis U3 finden in den ersten Tagen und Wochen nach der Geburt statt, U4 bis U6 bis zu Vollendung des ersten Lebensjahres, U7 bis U9 bis kurz nach dem 5. Geburtstag. Sie werden im sogenannten Gelben Heft dokumentiert, das Eltern nach der Geburt eines Kinds ausgehändigt wird. Die Jugenduntersuchungen gehen dann erst wieder ab dem Alter von 12 Jahren los.
Früherkennungsangebote wie U10 und U11 werden bereits von einzelnen Krankenkassen als freiwillige Zusatzangebote für ihre Mitglieder angeboten. Sie sind bisher allerdings keine Standardkassenleistung.