Ratgeber

Im EU-Ausland festgenommen Angeklagte bekommen Recht auf faires Verfahren

In einem Knast im Ausland sitzen, ohne Anwalt, ohne Kontakt zur Familie oder zum Arbeitgeber - im Moment kann einem das durchaus passieren, denn nicht überall gelten nach einer Festnahme die gleichen Rechte wie in Deutschland. Ein neues Gesetz soll jetzt zumindest in der EU mehr Sicherheit bringen.

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(Foto: picture alliance / dpa)

Wer im EU-Ausland festgenommen oder angeklagt wird, hat künftig Anspruch auf einen Pflichtverteidiger. Darauf haben sich jetzt die EU-Justizminister geeinigt. Damit gelten in der Europäischen Union e inheitliche Mindeststandards, die jedem Bürger ein faires Gerichtsverfahren garantieren sollen.

Gemäß der neuen Richtlinie hat ein Verdächtigter nach seiner Festnahme durch die Polizei bis zum Abschluss des Verfahrens Anspruch auf einen Rechtsbeistand, mit dem er auch vertraulich kommunizieren kann. Er darf mit einem Angehörigen oder seinem Arbeitgeber sprechen und diesen über seine Festnahme informieren. Wenn er sich im Ausland befindet, darf er Kontakt mit seinem Konsulat aufnehmen.

Drei Jahre für die Umsetzung

EU-Justizkommissarin Viviane Reding sprach von einem "Sieg für die Gerechtigkeit und für die Rechte der Bürger." Die EU-Staaten haben nun drei Jahre Zeit, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen. Nach EU-Angaben werden in den 28 EU-Ländern jährlich mehr als acht Millionen Strafverfahren eingeleitet.

Bislang gelten dabei aber ganz unterschiedliche Vorgaben. In manchen Staaten hat ein Festgenommener sofort das Recht auf einen Anwalt, in anderen erst im Gerichtssaal. Auch ist die Vertraulichkeit der Anwaltsgespräche nicht unbedingt garantiert. Uneinheitlich sind bislang auch die Vorgaben für den Kontakt mit Angehörigen. Mitunter werde den Beschuldigten nicht mitgeteilt, ob die Familie benachrichtigt wurde, heißt es in der Mitteilung der EU-Kommission.

Die EU setzt sich schon länger für faire Gerichtsverfahren ein. Bereits beschlossen ist, dass ein Angeklagter in einem anderen EU-Land vor Gericht einen Dolmetscher bekommen muss und in seiner Muttersprache über seine Rechte und die Vorwürfe informiert werden muss.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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