Vom eigenen Hund überrannt Arbeitsunfall beim Abschiedsritual
08.07.2013, 12:29 UhrAuf dem Weg ins Büro pfeift ein Versicherungsvertreter nochmal den Familienhund herbei. Das Tier hechelt schwungvoll heran und bringt sein Herrchen dabei zu Fall. Ein Arbeitsunfall?
Wer vom eigenen Hund verletzt wird, kann den Schaden normalerweise bei keiner Versicherung geltend machen – eine Ausnahme kann es aber sein, wenn das Unglück auf dem Weg zur Arbeit passiert. Das hat jetzt das Landessozialgericht Saschen-Anhalt entscheiden und einem Versicherungsvetreter Recht gegeben, der von seinem Hund umgerannt worden war.
Der Mann be fand sich schon vor dem Haus und war gerade auf dem Weg zu seinem Auto, als er noch einmal nach dem Familienhund pfiff. Dieser kam schwungvoll angehechelt, konnte vor seinem Herrchen nicht mehr rechtzeitig bremsen – und warf ihn zu Boden. Dabei zog sich der Angestellte eine Knieverletzung zu.
Diese wollte er als Arbeitsunfall anerkannt haben, schließlich habe er sich bereits auf dem Weg zur Arbeit befunden. Doch die Berufsgenossenschaft verweigerte die Zahlung. Ursache des Sturzes sei schließlich gewesen, dass der Kläger seinen Hund gerufen habe. Einen betrieblichen Zusammenhang gebe es nicht. Das sah auch die Vorinstanz so, schmetterte die Klage ab und brummte dem Kläger sogar noch "Mutwillsenskosten" von 250 Euro, weil die Klage von vornherein aussichtslos gewesen sei.
Eine Fehleinschätzung, wie die Revision vorm Landessozialgericht zeigte. Dort gaben die Richter dem Mann Recht. Er habe sich unmittelbar auf dem Weg zur Arbeit befunden. Dass er sich von seinem Hund verabschieden wollte und nach diesem pfiff, sei nur eine unerhebliche und geringfügige Unterbrechung seines Arbeitswegs gewesen. Das Urteil (Az. L 6 U 12/12) ist rechtskräftig.
Quelle: ntv.de, ino