Ratgeber

Zu kassierfreudig BHW muss blechen

Seit Jahren ist klar: Baufinanzierer dürfen für die Wertermittlung von Immobilien kein Geld vom Kunden verlangen. Mit einigen kosmetischen Tricksereien versuchen es manche Anbieter aber dennoch. Die BHW Bausparkasse muss deshalb jetzt 100.000 Euro zahlen.

Wenn Banken und Bausparkassen Immobilien finanzieren, lassen sie üblicherweise ein Wertgutachten anfertigen. Das haben jahrzehntelang die Kreditnehmer bezahlt, solange bis der Bundesgerichtshof klarstellte: Wenn Banken in eigenem Interesse handeln, dürfen sie die Kosten nicht dem Kunden anlasten. Obwohl die Rechtslage klar ist, müssen sich Kunden immer noch gegen die unrechtmäßigen Gebühren zur Wehr setzen, die oft mehrere Hundert Euro betragen.

So wie im Falle der BHW Bausparkasse. Sie wurde jetzt von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verklagt und vom Oberlandesgericht Celle zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt. (Az.: 13 W 49/10)

Kosmetik reicht nicht

Die BHW war bereits vom Landgericht Hannover wegen ihrer Kassierfreudigkeit bei der Wertermittlung rechtskräftig verurteilt worden. Das hielt sie aber nicht davon ab, weiterhin in ihren Verträgen und Allgemeinen Bausparbedingungen auf die Gebühren zu bestehen. Dabei bediente sie sich einiger kosmetischen Vertragsänderungen - so wurden etwa "Kosten" einfach in "Auslagen" umbenannt. Das Oberlandesgericht Celle verhängte wegen dieser Tricks die teure Ordnungsstrafe. Die Begründung der Richter: Dass die BHW Bausparkasse die untersagte Klausel umformulierte, lasse "auf das gezielte Bemühen schließen, ihr auf Umgehung gerichtetes Vorgehen zu verschleiern".

 

Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt allen Kunden, die in den vergangenen Jahren widerrechtlich zur Kasse gebeten wurden, das Geld zurückzufordern. Dafür stellen die Verbraucherschützer kostenlose Musterbriefe zur Verfügung.

Quelle: ntv.de, ino

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