Ratgeber

Betrunken im Taxi Erst warnen, dann würgen

Das Taxigeschäft ist gerade zu Wiesn-Zeiten nicht risikolos.

Das Taxigeschäft ist gerade zu Wiesn-Zeiten nicht risikolos.

Wer alkoholisiert in ein Taxi einsteigt, muss damit rechnen, dass er sich übergeben muss. Deshalb muss er auch die Reinigung bezahlen, entschied das Amtsgericht München (Az.: 271 C 11329/10). Den Taxifahrer treffe allerdings eine Mitschuld, wenn er der Bitte des Fahrgastes nicht entspreche, den Wagen zu stoppen.

Der Fall: Nach einem Besuch auf dem Oktoberfest 2009 wollte ein Münchner mit seiner Freundin nach Hause und stieg in ein Taxi. Nach kurzer Zeit wurde dem Mann übel und er übergab sich. Der Taxifahrer musste das verschmutzte Taxi reinigen. Zusammen mit dem Verdienstausfall lag der Schaden bei 241 Euro - diese Kosten verlangte er von seinem Fahrgast. Schließlich sei dieser betrunken gewesen.

Taxifahrer hörte nicht

Der Wiesn-Besucher entgegnete, zu Fahrtbeginn habe er sich fit gefühlt. Er habe auch nur zwei Maß Bier in vier Stunden getrunken und sei keineswegs stark alkoholisiert gewesen. Außerdem habe er dem Fahrer sofort gesagt, dass ihm schlecht sei. Dieser habe aber nicht gehalten, sondern ihn nur beschimpft.

Die Amtsrichterin sprach dem Taxifahrer die Hälfte seiner Schadenersatzforderung zu. Der Wiesn-Besucher habe sich im Taxi übergeben - da er zumindest angetrunken war, habe er damit auch rechnen müssen. Allerdings hätten der Mann und seine Freundin den Fahrer erfolglos gebeten anzuhalten. Daher reduziere sich dessen Schadenersatzanspruch auf die Hälfte. In dem Fall sei nicht ganz zu klären gewesen, ob die Bitte zum Anhalten so dringlich vorgetragen wurde, wie sie wirklich war. Wäre die Dringlichkeit unmissverständlich gewesen, hatte der Wiesn-Besucher nicht zahlen müssen.

Quelle: ntv.de, dpa

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