Ratgeber

Unfall mit Mietwagen Fahrer muss nicht alles zahlen

Der Fahrer hatte den Wagen im Suff gegen einen Baum gesetzt.

Der Fahrer hatte den Wagen im Suff gegen einen Baum gesetzt.

(Foto: picture alliance / dpa)

Wer mit einem Mietwagen grob fahrlässig einen Unfall verursacht, muss unter Umständen auch dann einen Teil des Schadens zahlen, wenn der Vermieter unwirksame Vertragsbedingungen verwendet hat. Das entschied der Bundesgerichtshof . Eine Klausel, wonach der Mieter bei grober Fahrlässigkeit den ganzen Schaden selbst zahlen muss, sei allerdings unwirksam, so die Richter (Az. VI ZR 46/10).

Im konkreten Fall hatte ein betrunkener Autofahrer einen Mietwagen gegen einen Baum gesetzt und einen Totalschaden verursacht. In den Vertragsbedingungen war die Selbstbeteiligung bei Schäden grundsätzlich auf 770 Euro begrenzt. Das sollte aber nicht gelten, wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde. In diesen Fällen sollte laut Vertrag der Mieter den ganzen Schaden tragen.

Diese pauschale Regelung sei nicht wirksam, entschied der BGH. Der Fahrer müsse sich aber entsprechend seinem Verschulden an den Kosten beteiligen, entschieden die Richter und verwiesen den Fall zurück an das Oberlandesgericht (OLG) Köln. In der Vorinstanz hatte das OLG noch entschieden, der Fahrer müsse nur die 770 Euro Selbstbeteiligung bezahlen, da die Klausel über die grobe Fahrlässigkeit unwirksam sei.

Quelle: ntv.de, dpa

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