Ratgeber

Bei Dachdeckern Hautkrebs ist Berufskrankheit

Eine durch Sonneneinstrahlung verursachte Hautkrebs-Vorstufe bei einem Dachdecker ist eine Berufskrankheit. Dies entschied das Sozialgericht Aachen nach eigenen Angaben vom Freitag im Fall eines Dachdeckers, der während seines Erwerbslebens rund 40 Jahre lang auf Dächern zum Teil ungeschützt der Sonneneinstrahlung ausgesetzt war. Auf der Kopfhaut des Mannes hatten sich bösartige Veränderungen gebildet. (Az. S 6 U 63/10)

Die Berufsgenossenschaft hatte die Anerkennung als Berufskrankheit abgelehnt und dies damit begründet, dass die Erkrankung des Handwerkers im Katalog der Berufskrankheiten-Verordnung nicht aufgeführt sei. Das Gericht befand dagegen, im vorliegenden Fall seien die Voraussetzungen eines Ausnahmetatbestands erfüllt. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass für unter freiem Himmel arbeitende Menschen eine erhöhte Gefahr durch UV-Strahlung bestehe. An einem Kausalzusammenhang zwischen der Sonneneinstrahlung und der Erkrankung des Mannes gebe es keine vernünftigen Zweifel. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

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Quelle: ntv.de, dpa

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