Mit falschem Diplom zum Job Hochstapler darf Lohn behalten
20.02.2012, 10:34 UhrWer sich als Arzt ausgibt und ohne Approbation praktiziert, muss seinen Lohn zurückzahlen, wenn der Schwindel auffliegt. Schließlich hätte man per Gesetz überhaupt kein Gehalt bekommen dürfen. Doch wie sieht es in anderen Berufen aus?

Ein falsches Zeugnis in der Bewerbungsmappe kann zum Rauswurf führen.
(Foto: picture-alliance / dpa/dpaweb)
Hat sich jemand seine Anstellung mit einem gefälschten Diplom erschlichen, ist das ein Kündigungsgrund. Den gezahlten Lohn kann der Arbeitgeber aber nicht zurückfordern. Denn nach geltender Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht wegen einer möglicherweise mangelhaften Arbeitsleistung kein automatischer Minderungsanspruch hinsichtlich einer festgelegten Entlohnung. Darauf hat jetzt das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hingewiesen (Az. 15 Sa 980/11).
In dem Fall hatte ein Unternehmen ausdrücklich einen Hochschul- oder Fachhochschulabsolventen als neuen Vertriebsmitarbeiter gesucht. Die mit 4.500 Euro monatlich dotierte Stelle wurde dann mit einem Mann besetzt, der - wie sich allerdings erst später herausstellte - über keinen derartigen Abschluss verfügte und beim Einstellungsgespräch die Kopie eines gefälschten Diplomzeugnisses vorgelegt hatte. Als der Schwindel aufflog, wurde der Betrüger fristlos entlassen. Doch damit nicht genug: Er sollte auch den gesamten bereits erhaltenen Lohn zurückzahlen.
Kein Schaden entstanden
Der Mann verweigerte die Rückzahlung. Zu Recht, wie die Landesarbeitsrichter betonten. Die Firmen-Klage auf Schadensersatzansprüche wegen eines so genannten Anstellungsbetrugs sei nicht schlüssig. Zwar sei der Arbeitsvertrag erschlichen worden. Einen Vermögensschaden habe der Arbeitgeber aber nicht erlitten, erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold von der Deutschen Anwaltshotline. "Schließlich erhielt er mit Vertragsabschluss das Recht, die Arbeitskraft des Mannes zu verwerten, und machte davon auch bis zur Aufdeckung des Dokumenten-Betrugs kräftig Gebrauch - trotz nachträglich heftiger Kritik an deren Effizienz",
Der Mann hat als Vertriebsmitarbeiter ohne Diplom gegen keinerlei Gesetzesvorschrift verstoßen. Ganz anders wäre es dagegen um einen angestellten Arzt bestellt, wenn der wegen einer gefälschten, aber zur Berufsausübung unabdingbaren Approbation erst gar nicht hätte ärztlich tätig werden und somit dafür auch keine Bezahlung hätte erhalten dürfen.
Quelle: ntv.de, ino