500 Euro nach Gewinnspiel-Panne? Kaum Chancen für Paypal-Kunden
13.06.2013, 19:11 UhrPaypal verschickt eine Gewinnmitteilung, die eigentlich nur zehn Kunden erreichen sollte, versehentlich als Massenmailing. Die Adressaten hoffen nun, dass Paypal die angeblich gewonnenen 500 Euro tatsächlich bezahlen muss. Doch dafür müssten sie schon selbst vor Gericht ziehen.
E-Mails lassen sich nicht einfach zurückrufen. Dumm für Paypal, denn genau das hätte dem Finanzdienstleister wohl eine Menge Ärger erspa rt: Am Freitag versendete er unbeabsichtigt massenhaft Gewinnmittelungen an Kunden. Ein "blödes Versehen", wie ein Support-Mitarbeiter gegenüber n-tv.de einräumte. Doch obwohl Paypal die E-Mails noch am gleichen Tag für ungültig erklärte, könnten die Empfänger womöglich auf die 500 Euro beharren, die ihnen da per Mail versprochen worden sind.
Juristisch lässt sich der Sachverhalt nicht eindeutig bewerten. Auf der einen Seite legt das Bürgerliche Gesetzbuch eindeutig fest: "Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten." Diese Regelung aus dem Jahr 2000 soll Verbraucher vor dubiosen Adresshändlern und anderen Scheinfirmen schützen. Sie könnte aber auch für die Paypal-Mail gelten.
Irren ist menschlich
Auf der anderen Seite steht die Anfechtung wegen Irrtums, die ebenfalls im BGB geregelt ist. "Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten", heißt es dort im Paragrafen 119. Auch wenn die Willenserklärung falsch übermittelt worden ist, kann sie laut BGB angefochten werden. Und genau das versucht Paypal in der E-Mail, mit der sich Paypal am Freitagabend und Samstagmorgen bei den betroffenen Kunden entschuldigte.
Nun ist streitbar, ob es sich bei der Gewinnmitteilung um eine Willenserklärung handelt oder um eine geschäftsähnliche Handlung. Im letzteren Fall wäre Paypal nach Meinung einiger Juristen der Rückzieher per Anfechtung nicht möglich.
Den betroffenen Paypal-Kunden können all diese juristischen Erwägungen egal sein: Solange niemand gegen Paypal klagt, wird es auch kein Geld geben. Und selbst wenn einer der E-Mail-Empfänger seine Rechtsschutzversicherung dazu bringt, eine Klage zu finanzieren - der Ausgang des Verfahrens hätte keine Bedeutung für die anderen Kunden. Denn mit einem Streitwert von 500 Euro wird der Fall nur vom zuständigen Amtsgericht entschieden und dann auch nicht mehr durch die Instanzen gehen. Musterklagen, von denen automatisch alle Betroffenen profitieren würden, sind damit ausgeschlossen.
Die E-Mail für den Fall der Fälle aufzuheben, könne aber trotzdem nicht schaden, rät die Stiftung Warentest. Denn möglicherweise könnte Paypal noch ein anderer Aspekt Probleme bereiten: Die Zustellung der Anfechtung per E-Mail. Grundsätzlich ist es zwar möglich, Anfechtungen per Mail zu schicken. Wirksam werden sie aber erst, wenn sie auch zugestellt werden. Wer die Mail nicht bekommen hat, könnte im Streitfall auch darauf verweisen.
Quelle: ntv.de, ino
 
   
		                             
		                             
		                             
		                             
		                            