Bagatellgrenze geplant Koalition will Handwerkerbonus beschränken
01.12.2014, 11:41 UhrOb für Reparaturarbeiten oder für umfassende Sanierungen - wer sich Handwerker ins Haus holt, kann bis zu 1200 Euro Steuern sparen. Noch. Denn nun steht der Steuervorteil in seiner bisherigen Form auf der Kippe.

Ob Klempner oder Fliesenleger: Wer Handwerker engagiert, kann die Kosten steuerlich geltend machen. Künftig aber wohl nur noch eingeschränkt.
(Foto: imago stock&people)
Der Handwerkerbonus in seiner jetzigen Form steht womöglich vor dem Aus. Wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) berichtet, erwägt die Bundesregierung den Steuervorteil zu kürzen. Im Gegenzug solle die energetische Gebäudesanierung stärker gefördert werden. Bauherren könnten dann die Kosten für neue Heizkessel oder die Gebäudedämmung mit der Steuer verrechnen, berichtet die Zeitung. Auf welcher Basis das geschehen soll, ist aber noch unklar.
Bislang kann man Handwerkerkosten bis zu 6000 Euro als Sonderausgaben geltend machen. 20 Prozent davon, also maximal 1200 Euro, werden direkt von der Steuer abgezogen. Materialkosten werden dabei nicht berücksichtigt. Ein Beispiel: Die Rechnung für den Maler liegt bei 800 Euro, davon sind 600 Euro Arbeits- und Fahrtkosten. Der Steuerzahler spart somit 120 Euro.
Ob die Handwerker das Dach neu decken, Dielen abschleifen oder neue Fenster einbauen, ist unerheblich. Wohnwertverbessernde Maßnahmen werden genauso gefördert wie energetische Sanierungen. Als der Bonus 2006 eingeführt wurde, war das Ziel die Eindämmung von Schwarzarbeit. Drei Jahre später wurde der Steuerrabatt von zunächst maximal 600 Euro verdoppelt, eine Folge der Wirtschaftskrise.
Bagatellgrenze von 300 Euro
Nun will die Bundesregierung die energetische Gebäudesanierung weiter vorantreiben, für eine weitere steuerliche Förderung ist aber kein Geld da. Laut FAZ denkt die Koalition deshalb darüber nach, den bisherigen Steuervorteil einzuschränken. Handwerkerrechnungen sollen demnach nur noch akzeptiert werden, wenn der Anteil der Arbeitskosten bei mindestens 300 Euro liegt. Viele Reparaturen oder kleinere Arbeiten wären dann nicht mehr absetzbar, den Steuerzahlern entgingen dann jeweils Steuervorteile bis zu 60 Euro.
Bislang kostet die Förderung Bund und Länder rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr. Schon mehrfach wurde über eine Abschaffung diskutiert, zuletzt im Frühjahr. Ein Gutachten im Auftrag der Bundesregierung hatte damals ergeben, dass die Maßnahme kaum zur Eindämmung der Schwarzarbeit beitrage. Die meisten Handwerkeraufträge seien auch ohne Subventionierung auf legalem Wege vergeben worden.
Viel Zeit bleibt der Koalition nicht mehr, um die bisherige Regelung zu überarbeiten. Am Mittwoch sollen laut FAZ die "Nationalen Aktionspläne" zum Klimaschutz bearbeitet werden. Bis dahin sollte auch die Finanzierung geklärt sein.
Quelle: ntv.de, ino