Ratgeber

Kolleginnen "Schlampen" genannt Kündigung trotz Depressionen

Fristlos gekündigt wird man normalerweise nur, wenn man schuldhaft handelt.

Fristlos gekündigt wird man normalerweise nur, wenn man schuldhaft handelt.

Beleidigungen rechtfertigen eine Kündigung - das gilt auch für schuldunfähige Arbeitnehmer. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden (Az: 5 Sa 509/10). In dem Fall, den die deutsche Anwaltsauskunft schildert, hatte ein 52-jähriger Sachbearbeiter fortlaufend anzügliche Bemerkungen gegenüber seinen Kolleginnen gemacht. Unter anderem hatte er eine Vorgesetzte und weitere Arbeitnehmerinnen mit den Worten "Besser eine Frau mit Charakter als drei Schlampen" beleidigt. Daraufhin stellten die Kolleginnen eine Strafanzeige wegen Verleumdung. Das Unternehmen kündigte dem Mann fristlos.

Als der Mann gegen die Kündigung klagte, blieb er auch in zweiter Instanz erfolglos. Der Mann hatte argumentiert, er sei aufgrund einer Depression schuldunfähig gewesen, was ihm während eines Klinikaufenthalts auch bestätigt worden sei. Eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung setzt in der Regel ein schuldhaftes Verhalten voraus. Das Gericht stellte jedoch fest, der Mitarbeiter habe durch die sexuell gefärbten groben Beleidigungen den Betriebsfrieden und die betriebliche Ordnung erheblich gestört. Es sei dem Arbeitgeber nicht zuzumuten, dies auch künftig hinzunehmen, selbst wenn der Mann bei den Vorfällen schuldlos gehandelt haben sollte.

Quelle: ntv.de, dpa

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