Ratgeber

Invalidenrenten Kürzung ist rechtens

Die Erwerbsminderungsrente soll keine Alternative für Vorruheständler sein.

Die Erwerbsminderungsrente soll keine Alternative für Vorruheständler sein.

(Foto: picture alliance / dpa)

Die Kürzung von hundert-tausenden Invalidenrenten in Deutschland ist verfassungsmäßig. Das Bundesverfassungsgericht hat die seit 2001 gültige Praxis bestätigt, Erwerbsminderungsrenten um bis zu 10,8 Prozent zu kürzen, wenn sie vor dem 60. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Die Kürzung sei gerechtfertigt, weil sie dem Ziel diene, die Rentenbeiträge zu senken und das System der Alterssicherung zukunftsfähig zu machen, heißt es in dem Beschluss (Az. 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09).

Mit der Kürzung wollte der Gesetzgeber verhindern, dass Rentner, die vorzeitig in Ruhestand gehen, anstelle der Altersrente auf die Invalidenrente ausweichen. Dies sei eine legitime Erwägung, so die Verfassungsrichter: "Ein milderes, die Beschwerdeführer weniger belastendes Mittel, mit dem der Gesetzgeber seine Ziele ebenso gut hätte erreichen können, ist nicht ersichtlich." Nach Angaben der Rentenversicherung waren im Jahr 2008 rund 900.000 Invalide von der Rentenkürzung betroffen.

Altersrentner müssen, wenn sie früher in den Ruhestand gehen, für die gesamte Rentendauer einen monatlichen Abschlag von 0,3 Prozent hinnehmen. Das Minus kann bis zu 18 Prozent betragen. Wer aus Krankheitsgründen in Rente geht, wird weit weniger stark belastet.

Quelle: ntv.de, dpa

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