Ratgeber

Energieeinsparverordnung EnEV 2014 abgesegnet Neubauten müssen sparsamer werden

Wer jetzt ein Haus bauen möchte, muss dafür sorgen, dass die Immobilie bei Heizung, Kühlung und Strom mit insgesamt weniger Energie als bisher auskommt. Und auch der Wärmeverlust muss gemindert werden.

Für die Sanierung bestehender Immobilien gibt es bei der KfW und den Förderbanken der Länder weiterhin Zuschüsse.

Für die Sanierung bestehender Immobilien gibt es bei der KfW und den Förderbanken der Länder weiterhin Zuschüsse.

Der Staat will die Effizienz von Häusern erhöhen und legt in der Energieeinsparverordnung (EnEV) deshalb Minimalstandards fest , die regelmäßig angepasst werden. Am Montag segnete das Kabinett die neue Energiespar-Verordnung ab.

Was ändert sich durch die neue EnEV für Häuslebauer?

Neue Immobilien müssen bei Heizung, Kühlung und Strom insgesamt mit weniger Energie auskommen als ihre Vorgänger. Auch der allgemeine Wärmeverlust der Immobilie muss weiter sinken. Die Effizienzanforderungen für Neubauten in Deutschland werden dafür 2014 und 2016 angehoben: Der Primärenergieverbrauch muss jeweils um 12,5 Prozent niedriger liegen. Die Dämmleistung der Gebäudehülle muss im Schnitt um zehn Prozent steigen.

Häuslebauer müssen dafür Sorge tragen, dass ihre neuen Gebäude die Vorgaben zu den jeweiligen Stichtagen am 1. Januar entsprechen. Für bestehende Immobilien gibt es keine neue Anforderungen. Bei ihnen regelten allerdings bereits die Vorläufer-Fassungen der EnEV bestimmte Sanierungs- und Austauschpflichten, etwa zur Dämmung von Geschossdecken oder Warmwasser- und Heizungsrohren.

Was ändert sich für Mieter?

Wer Wohneigentum mietet, muss sich mit der Verschärfung der Mindeststandards selbst nicht befassen. Die Novelle nimmt aber auch einige ergänzende neue Vorgaben der EU auf, die für Mieter interessant sind. So werden die schon seit 2009 obligatorischen Energiepässe für Immobilien ab 2014 mit Effizienzklassen-Angaben ähnlich denen auf Elektrogeräten oder Autos ergänzt, um die Orientierung zu erleichtern. Die Energie-Kennziffern müssen auch in Immobilienanzeigen abgedruckt sein.

Welchen praktischen Nutzen diese neuen Angaben für Mieter haben, ist zumindest nach Angaben von Kritikern allerdings ungewiss. So erklärt der Verband der deutschen Wohnungsunternehmen, dass ein Rückschluss auf die "warmen Betriebskosten" wegen der unterschiedlichen Preise für verschiedenen Brennstoffe wie Gas, Öl oder Fernwärme nicht möglich sei. Auch die Größe der Wohnung beeinflusse die Kosten.

Wirkt sich die Novelle auf die Förderung von Baumaßnahmen aus?

Ja, indirekt. Die EnEV definiert zwar nur gesetzliche Standards, die in jedem Fall erfüllt sein müssen. Ihre Vorgaben sind aber zugleich der Referenzwert etwa für die Effizienzhaus-Standards der staatlichen Förderbank KfW. Der KfW-Effizienzhausstandard 70 bedeutet etwa, dass ein Neubau die Energieverbrauchs-Vorgaben um 30 Prozent übertreffen muss.

Für die Sanierung bestehender Immobilien gibt es bei der KfW und den Förderbanken der Länder aber auch noch weitere Programme, die sich nicht an Referenzwerten der EnEV ausrichten, sondern nach dem Vorher-Nachher-Prinzip funktionieren: Besitzer erhalten dabei beispielsweise für jede neu eingesparte Kilowattstunde Heizenergie jährliche Zuschüsse. Hier gibt es keine automatischen Veränderungen durch die Novelle.

Zum Energiesparratgeber

Quelle: ntv.de, Sebastian Bronst , AFP

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