Ratgeber

Streit um Hochzeitsfotos Profi gebucht - Praktikanten bekommen

Es soll ein ganz besonderer Tag im Leben sein und dementsprechend auch dokumentiert werden: Viele lassen sich die Dienste eines Fotografen für ihre Hochzeit viel kosten. Wie ein Paar in Hannover. Dumm nur, wenn statt des ausgebildeten Fachmanns nur der Praktikant die Bilder macht. Die Eheleute ziehen vor Gericht.

Wenn nach der Hochzeit die Scheidung kommt: Einen Teil der Kosten für die Trennung können sich Paare vom Finanzamt zurückholen. Wer mehr absetzen will, muss klagen. Foto: Andrea Warnecke

Wenn nach der Hochzeit die Scheidung kommt: Einen Teil der Kosten für die Trennung können sich Paare vom Finanzamt zurückholen. Wer mehr absetzen will, muss klagen. Foto: Andrea Warnecke

(Foto: dpa-tmn)

Bereits der griechische Philosoph Sokrates meinte zu wissen: "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen." Mag dies im Einzelfall in Hinblick auf die Beziehun g zutreffend sein, so gibt es in im Rahmen der Verbindung zwischen zwei Liebenden noch ganz andere Probleme, wie das Amtsgericht Hannover zu entscheiden hatte (Az.: 412 C 4005/13).

In dem verhandelten Fall stritten sich ein frisch vermähltes Ehepaar und ein Fotograf um das Honorar für die gemachten Hochzeitsfotos. Der Fotograf verlangte die Zahlung von 307,38 Euro für die Erstellung von in Auftrag gegebenen Hochzeitsfotos. Die beklagten Eheleute lehnten dies ab, da die Fotos ihrer Meinung nicht ausreichend gut gewesen seien. Die Parteien hatten vereinbart, dass die Hochzeit fotografisch von einem ausgebildeten Fotografen fotografiert würde, der Preis für das so genannte "Basispaket3" betrug 799 Euro und war als "zeitgenössische Hochzeitsfotografie" umschrieben. Hierbei sollte die Hochzeitszeremonie, die -feier und das -paar in einer selbst gewählten Umgebung abgebildet werden.

Der Fotograf erschien aber nicht persönlich, sondern schickte nur eine Praktikantin. Deren Fotos entsprachen aber nicht den Vorstellungen der Eheleute. So wurde beispielsweise die kirchliche Zeremonie von der Praktikantin gar nicht abgebildet, obwohl dies Gegenstand der vertraglichen Vereinbarung war. Auch über die Qualität der Fotos der abgebildeten Hochzeitsfeier waren sich die Parteien uneinig. Das Ehepaar hatten die Bilder ausgehändigt bekommen und freiwillig 150 Euro gezahlt. Der Fotograf klagte auf Zahlung von insgesamt 457,39 Euro.

Erfolglos - das Gericht entschied, dass ein weitergehender Vergütungsanspruch bei einer Leistung durch einen Nicht-Fachmann nicht bestehe. Es könne nicht ohne Weiteres angenommen werden, dass die Leistung von wenigstens mittlerer Art und Güte sei, begründete das Gericht sein Urteil.

Quelle: ntv.de, awi

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