Fußgänger haftet bei Unfall Rote Ampel gilt auch nachts
15.07.2011, 13:46 UhrNachts ist die Versuchung besonders groß, Fußgängerampeln zu ignorieren und bei Rot über die Straße zu huschen. Doch auch wenn der Verkehr ruht, ist das keine gute Idee.
Geht ein Passant bei Rot über die Straße und wird von einem Kfz erfasst, haftet er allein für den Unfall. Das entschied das Saarländische Oberlandesgericht, wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilten (Aktenzeichen: 4 U 200/10-60).
In dem Fall hatte ein Passant nachts das Rotlicht einer Fußgängerampel ignoriert und die Fahrbahn neben dem markierten Übergang überquert. Ein Autofahrer hatte den dunkel gekleideten Mann übersehen und angefahren. Bei dem Unfall wurde der Fußgänger schwer verletzt. Er klagte auf Schadenersatz und Schmerzensgeld - jedoch ohne Erfolg: Die Richter werteten den Verkehrsverstoß des Fußgängers als besonders schwer, da er die Grenze zur groben Fahrlässigkeit überschreite. Im Vergleich dazu spiele die vom Pkw ausgehende Betriebsgefahr keine Rolle.
Quelle: ntv.de, dpa