Illegal hat keinen Bestandsschutz Schwarzbau wird abgerissen
13.05.2011, 12:40 Uhr
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Ein illegal errichtetes Gebäude muss auch dann abgerissen werden, wenn die Baubehörde das erst nach vielen Jahren verlangt. Solche Bauten hätten keinen Bestandsschutz, entschied das Saarländische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis. Einen Vertrauensschutz genieße der Eigentümer nicht (Az.: 2 A 190/10).
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Eigentümers ab. Er hatte auf seinem Grundstück als Erweiterung einer von ihm betriebenen Tankstelle in den 1960er Jahren ohne Baugenehmigung ein Ersatzteillager gebaut. Vor etwa zwei Jahren forderte die Baubehörde, das Gebäude zu beseitigen. Der Kläger meinte, nach so vielen Jahren habe er nicht mehr mit dieser Aufforderung rechnen müssen. Dagegen urteilte das OVG, ein Bestandsschutz gelte nur für rechtmäßig errichtete Bauwerke.
Quelle: ntv.de, dpa