Ratgeber

Kompliziertes "Elster" Steuerzahler darf sich irren

"Elster" kann auch kontrollieren, ob die Angaben vollständig sind.

"Elster" kann auch kontrollieren, ob die Angaben vollständig sind.

In der Zeile verrutschen oder eine Frage überlesen – sowas kann bei Formularen auf dem Rechner schon einmal passieren, insbesondere wenn es sich um die nicht ganz übersichtliche Steuererklärung handelt. Ein Fehler bei der Abgabe der elektronischen Steuererklärung darf vom Finanzamt deshalb nicht als grobe Fahrlässigkeit des Steuerpflichtigen gewertet werden. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden und damit der Klage eines Mannes stattgegeben.

Er hatte im elektronischen Verfahren "Elster" eine Zeile nicht ausgefüllt. Als er den Fehler später bemerkte, beantragte er beim Finanzamt die Änderung seines Steuerbescheides. Das Finanzamt weigerte sich jedoch, weil den Mann ein grobes Verschulden treffe.

Das Finanzgericht gab dem Kläger nun Recht (Az: 5 K 2099/09). Bei der Bearbeitung größerer Dokumente am Computer könne so ein Fehler auch bei großer Sorgfalt vorkommen - das sei eine allgemeine Lebenserfahrung. An der betroffenen Stelle des Elster-Formulars gebe es außerdem eine Besonderheit in der Programmführung, die "ein kontinuierliches Arbeiten" erschwere. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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