Ratgeber

Mietwagen plus Fahrer Taxiunternehmer stoppt Chauffeur-App

Einen Privatchauffeur samt Auto via Smartphone ordern - das verspricht das Unternehmen Uber. Einem Berliner Taxiunternehmer gefällt die Konkurrenz nicht. Er ist jetzt vor Gericht gezogen.

Streit zwischen alter und neuer Geschäftswelt in Berlin: Ein Taxibetrieb hat ein Verbot des Chauffeur-Dienstes Uber erwirkt. Er will die einstweilige Verfügung aber nicht  vollstrecken, weil er hohe Schadenersatz-Forderungen fürchtet. Das US-Startup, bei dem sich Mietwagen plus Fahrer über eine Smartphone-App bestellen lassen,  will seinen Dienst wie bisher anbieten.

Es ist der jüngste Zusammenstoß zwischen Uber und der Taxi-Branche nach ähnlichen Konflikten in mehreren US-Städten, Paris und Brüssel. Das Berliner Landgericht hat nun in einem Eilverfahren eine einstweilige Verfügung gegen Uber erwirkt. "Ihnen wurde untersagt, in Berlin diese App zu nutzen", sagte eine Gerichtssprecherin. Ein Berliner Taxiunternehmer hatte geklagt, weil er in dem Angebot einen systematischen Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz sah.

Uber betont stets, man biete selbst keinen Fahrservice an, sondern stelle Fahrern nur eine Vermittlungs-Plattform zur Verfügung. Ein Mietwagen dürfe zum Beispiel nicht im Stadtgebiet auf Kundensuche gehen, sagte dagegen Richard Leipold von der Berliner Taxivereinigung. Das sei ein Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz. Das Gericht teilte in dem Eilverfahren seine Bedenken. Mietwagen müssten zu ihrem Betriebssitz zurückfahren, wenn sie einen Fahrauftrag erledigt hätten, heißt es in dem Urteil (Az.: 15 0 43/14).

Uber will weiter klagen

Leipold räumte zugleich ein, dass er eventuelle Verstöße von Uber nicht verfolgen werde. Ihm drohten massive Schadenersatzforderungen der US-Firma, wenn das Berliner Urteil eventuell Jahre später aufgehoben werde sollte - und er habe als Einzelbetrieb geklagt. "Deshalb kann ich die einstweilige Verfügung aus wirtschaftlichen Gründen nicht vollstrecken."

Uber kündigte dennoch an, gegen die Entscheidung vorzugehen. "Wir werden hier alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen", sagte Deutschland-Manager Fabien Nestmann. Sollte Uber seinen Dienst in Berlin weiter anbieten, drohen dem Unternehmen laut Urteil Ordnungsgelder von bis zu 250.000 Euro. Die Verfügung betrifft nur den Chauffeur-Service von Uber. Der in dieser Woche in München gestartete Service UberPOP, über den auch Privatleute ihre Fahrdienste anbieten können, war nicht Teil der Entscheidung. Zuletzt spürte Uber Gegenwind in Belgien. Ein Gericht in der Hauptstadt Brüssel verbot dem Unternehmen in der vergangenen Woche, Mitfahrgelegenheiten unter Privatpersonen zu vermitteln. Bei Zuwiderhandlungen drohten Strafen von 10.000 Euro. Die EU-Kommissarin für Digitales, Neelie Kroes, zeigte sich entrüstet über das Brüsseler Urteil.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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