Ratgeber

Wenn dicker Mieter duschen will Vermieter darf Kaution verlangen

Eine Mieterin will eine Dusche einbauen lassen, weil sie zu dick ist, um in die Wanne zu steigen. Die Kosten würde sie selber tragen. Doch das Risiko für den Vermieter ist nicht unerheblich, schließlich könnte durch falschen Einbau das Haus Schaden nehmen. Ein Gericht entscheidet, ob er die bauliche Veränderung dulden muss, um der Mieterin die Körperreinigung zu ermöglichen.

Viele Mieter hätten lieber eine Badewanne als eine Dusche.

Viele Mieter hätten lieber eine Badewanne als eine Dusche.

(Foto: birgitH, pixelio.de)

Wenn Mieter bauliche Veränderungen an einer Immobilie vornehmen wollen, dann brauchen sie dafür die Zustimmung des Vermieters. Ist zu befürchten, dass die Wohnung Schaden nehmen könnte, dann darf der Vermieter für den Umbau eine Kaution verlangen. Das hat das Amtsgericht Hamburg entschieden.

In dem Fall wollte die Mieterin auf eigene Kosten eine Dusche einbauen lassen. Zwar verfügte die Wohnung über eine Badewanne, diese konnte die Frau allerdings nicht richtig nutzen: Wegen ihrer Korpulenz und Kreislaufbeschwerden hatte sie Schwierigkeiten, den 60 Zentimeter hohen Wannenrand zu überwinden. Darum wollte sie von einem Fachhandwerker eine Duschkabine installieren lassen. Bei einem späteren Auszug sollte die Dusche wieder entfernt werden, für eventuelle Schäden würde die Haftpflichtversicherung einspringen.

Der Vermieterin war das zu heikel. Sie schlug vor, eine transportable Duschkabine aufzustellen, bei der nicht in die Bausubstanz eingegriffen würde. Alternativ könne der Hausklempner eine feste Dusche einbauen. Wegen der baulichen Risiken solle die Mieterin dann aber eine Kaution von drei Monatsmieten zahlen. Damit war diese wiederum nicht einverstanden und klagte.

Erfolglos: Zwar müsse ein Vermieter grundsätzlich berücksichtigen, dass die Wohnung Mittelpunkt der privaten Existenz des Mieters sei und er auf deren Gebrauch "zur Befriedigung seiner elementaren Lebensbedürfnisse" angewiesen sei, so die Richter. Dazu gehöre auch die Körperreinigung. Auf der anderen Seite stünde das Interesse des Vermieters, keine Verschlechterung der Immobilie hinzunehmen. Durch einen nicht fachgerechten Dusch-Einbau könne es zu Durchfeuchtungen und Substanzschäden am Haus kommen. Eine Kaution sei deshalb legitim, denn allein durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die ja nicht für alle Schäden aufkommt, sei das Haftungsrisiko nicht abgedeckt.

Quelle: ntv.de, ino

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